Richtig Lüften: Wichtiger Beitrag gegen das Coronavirus (FOTO)

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ID: 1846072

(ots) - Zu AHA kommt L: Neben Abstands- und Hygieneregeln sowie Alltagsmasken (Mund-Nasen-Schutz) ist eine regelmäßige und richtige Raumlüftung notwendig, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu senken. Das gilt etwa in Bauwagen, Arbeiten auf Baustellen mit geschlossener Gebäudehülle, Sammelunterkünften, Kundenbereichen und Büros, teilt die Baugenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) mit. Der Grund: Beim Übertragen des Coronavirus von Mensch zu Mensch spielen nach derzeitigen Erkenntnissen neben Tröpfchen beim Sprechen, Husten oder Niesen gerade auch Aerosole eine große Rolle.

Aerosole - winzige flüssigen Partikel aus dem menschlichen Atem - können besonders in kleinen und geschlossenen Innenräumen über Stunden in der Raumluft schweben. Im Herbst erwarten Expertinnen und Experten daher einen deutlichen Anstieg der Coronavirus-Infektionszahlen. Denn im Sommer halten sich viele Menschen im Freien auf, wo das Infektionsrisiko im Verhältnis zu Innenräumen deutlich niedriger ist. Anders sieht dies nach aktuellen Erkenntnissen in geschlossenen Räumen aus. So kann schlechte Lüftung auch in geschlossenen Räumen auf Baustellen zu einer hohen Konzentration ausgeschiedener Viren führen. So werden bei einsetzender Kälte Arbeitspausen eher in Bauwagen verbracht. Dort und beim Aufenthalt in Sanitärbereichen droht bei schlechter Lüftung ein erhöhtes Infektionsrisiko.

Richtiges und regelmäßiges Lüften mindert Infektionsrisiko

Nach einer aktuellen Empfehlung der Bundesregierung (https://www.bmas.de/DE/Pres se/Pressemitteilungen/2020/empfehlungen-zum-infektionsschutzgerechten-lueften.ht ml) ist konsequentes, intensives und regelmäßiges Lüften über Fenster und Türen ein wichtiger Bestandteil des Arbeits- und Bevölkerungsschutzes in der Coronavirus-Pandemie.

"Räume müssen alle 20 Minuten für mindestens drei bis zehn Minuten stoßgelüftet werden, damit sich die Aerosole nicht verteilen können", so Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. Das Kippen der Fenster ist dafür nicht geeignet. Mit dem Querlüften über ein gegenüberliegendes Fenster gelingt dies übrigens am schnellsten und wirksamsten.



Die BG BAU bietet zum Thema Lüften ab sofort kostenlos unterschiedliche Medien (https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/coronavirus/) wie Plakate, Dateien für Info-Screens und einen Fensterhänger an. Sie stellen die wichtigsten Grundsätze zum Lüften kurz und anschaulich dar. Die Fensteranhänger der BG BAU sind dabei eine besonders praktische Merkhilfe, die am Fenstergriff angebracht, immer an die wichtige Frischluftzufuhr erinnern.

Je geringer die Frischluftmenge ist, umso höher ist die Virenlast in der Luft. Entsprechend kurz sollten sich Personen in geschlossenen Räumen aufhalten. Genaue Auskünfte darüber, wie viele Personen sich in unterschiedlich großen und verschieden belüfteten Räumen aufhalten können, gibt die Technische Regel für Arbeitsstätten A3.6. "Lüftung" (https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und- Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A3-6.pdf?__blob=publicationFile) .

Im Gegensatz zur freien Lüftung werden häufig auch fest verbaute raumlufttechnische Anlagen (RTL-Anlagen) eingesetzt. Dabei ist allerdings auf eine ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit und auf regelmäßigen Austausch von Filtern sowie aller vom Anlagenhersteller vorgesehenen Wartungsarbeiten zu achten, um luftgetragene Viren wirksam zu filtern.

Maßnahmenpaket notwendig

Wie Arenz betont, sind "lüftungstechnische Maßnahmen wichtig - sie sind jedoch immer im Rahmen eines abgestimmten Pakets aller eingesetzten Mittel gegen SARS-CoV-2 zu sehen." Wirksamer Infektionsschutz müsse der AHA-L-Formel folgen: Abstand, Hygiene, Alltagsmasken und Lüften. "Ausreichendes Händewaschen, nach Möglichkeit mindestens 1,5 Meter Abstand halten, Nies- und Hustenetikette beachten sowie Mund- und Nasenschutz tragen bleiben wichtige Elemente des Infektionsschutzes".

Der Schutz vor einer Infektion auf der Baustelle beginnt bereits beim Zugang zum Gelände und erfordert die Mitwirkung aller Beteiligten. So sollte sich jeder Beschäftigte vor dem Eintritt vergewissern, dass keine Krankheitssymptome vorliegen, die auf eine Infektion schließen lassen. Außerdem muss bei Kontakt mit infizierten Personen oder der Rückkehr aus einem Hotspot mit hohen Infektionszahlen auf den Zutritt des Baustellengeländes verzichtet werden. Die BG BAU hat dazu eine " Merkkarte (https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/2529/) " erstellt, die im praktischen Scheckkartenformat die Verhaltensregeln bereit hält und immer mitgeführt werden kann.

Weiterführende Informationen

- Link zum neuen Medienpaket https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/coronavirus/#c27072

- Merkkarte "Zugang zum Gelände"

- Hygiene auf der Baustelle

https://www.bgbau.de/mitteilung/hygiene-auf-baustellen/ https://www.bgbau.de/arbeitsschutzstandard-baugewerbe

- https://www.bgbau.de/arbeitsschutzstandard-reinigungsgewerbe

- Link zu den Regelungen der Bundesländer https://ots.de/k3dEG5

Hintergrund - die BG BAU

Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen und damit ein wichtiger Pfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie betreut ca. 2,9 Millionen Versicherte in über 500.000 Betrieben und ca. 50.000 privaten Bauvorhaben. Zusätzlich fördert die BG BAU im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie nach Möglichkeit für die Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit der Betroffenen und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter http://www.bgbau.de .

Pressekontakt:

Thomas Lucks
Telefon: 069 4705-824
E-Mail: mailto:presse@bgbau.de

BG BAU - Pressestelle
Hildegardstraße 29/30
10715 Berlin

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/60172/4714821
OTS: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

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Datum: 23.09.2020 - 11:40 Uhr
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