Bussgeldplanungen der Kommunen ein Fall für das Bundesverfassungsgericht

Bussgeldplanungen der Kommunen ein Fall für das Bundesverfassungsgericht

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(firmenpresse) - Bonn, www.ne-na.de - Nach Erkenntnissen von Automobilverbänden geben immer mehr Kommunen Vollgas bei den Bussgeldern. Die Verbände sprechen von gezielter "Abzockerei". So sollen sich seit 1990 bundesweit die Einnahmen der Kommunen aus Verkehrsüberwachungen mehr als verdoppelt haben. Ausserdem beobachten ADAC und AvD, dass viele Städte und Gemeinden bei ihren Etatplanungen diesen Posten stetig erhöhen. Ausnahmen bestätigen die Regel: So hält der Schopfheimer Bürgermeister Christof Nitz nichts davon, "nur des Geldes wegen zusätzliche Kontrollen anzuordnen", beziehungsweise den Ordnungsdienst durch überhöhte Einnahmeplanungen zu zwingen, die Verkehrsteilnehmer gezielt abzuzocken. Nitz: "Das war und ist für uns kein Thema."

In Berlin sieht das ganz anders aus: "Auch im letzten Jahr wurden wir wieder kräftig abgezockt. 3,4 Millionen Knöllchen hagelte es - die Politessen schlugen rund 400 000 Mal häufiger zu als 2004", schreibt die BZ. Das brachte der Landeskasse mehr als 49 Millionen Euro. Zum Vergleich: 2004 kassierten die Autofahrer in der Hauptstadt knapp 3 Millionen Knöllchen. Einnahmen für das Land: 44,9 Millionen Euro. "Gut für die Landeskasse, schlecht für die Brieftasche", so die BZ.

Auch in der Bundesstadt Bonn werde nach Ansicht von Markus Mingers, Vorsitzender des Gewerbevereins Bonner Südstadt kräftig zugelangt. "Die Stadt ist Pleite, da ergreift der Kämmerer eben in die Trickkiste und plant Ordnungswidrigkeiten mit ein, die überhaupt noch nicht eingetreten sind", sagt Mingers. Mit der Anschaffung eines neuen Radarwagens sollen eine Million Euro Bussgelder in die Kasse gespült werden.

Diese mittlerweile bundesweit üblichen Praktiken sind nach Auffassung des Rechtsexperten Horst Mirbach, Vorsitzender der "Aktion Gewerbefreiheit" rechtsstaatlich nicht haltbar: "Sinn und Zweck des Rechtes ist es, die Gesetze dem Gesetzeszweck entsprechend durchzuführen und im Einzelfall bei Ordnungswidrigkeiten Bussgelder zu verlangen. Man darf allerdings nicht Tatbestände inszenieren, um möglichst hohe Bussgeldsummen zu erzielen. Das ist in den Kommunen mittlerweile leider der Fall. Mit einer künstlichen Verknappung des Parkraumes oder willkürlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen provoziert man Ordnungswidrigkeiten", moniert Mirbach im Gespräch mit dem Onlinemagazin NeueNachricht http://www.ne-na.de. Im voraus dürften die Kommunen die Bussgeld-Einnahmen schon gar nicht planen. Wenn sich das Bundesverfassungsgericht mit dieser Thematik auseinandersetzen würde, könnte sich die kommunale Finanzplanung als rechtliche Luftnummer erweisen.


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