Fluchtwegbreiten in Arbeitsstätten ausreichend bemessen / BAuA veröffentlicht Fachgutachten zu Fluchtwegen in Arbeitsstätten
ID: 1847359
Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass sich Beschäftigte bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können (ArbStättV § 4 Abs.4). Dabei spielt die Gestaltung von Fluchtwegen und Notausgängen eine wesentliche Rolle. Anzahl, Anordnung und Abmessung der Fluchtwege konkretisiert die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan". Da die hier enthaltenen Anforderungen teilweise aus früheren Richtlinien stammen, hat der ASTA eine Projektgruppe beauftragt, die ASR A2.3 zu prüfen und fortzuschreiben.
Zur Unterstützung gab die BAuA ein unabhängiges Fachgutachten in Auftrag. Es untersuchte, inwieweit die Breite von Wegen, Treppen, Türen und Einengungen sowie eine zeitlich versetzte Nutzung der Fluchtwege (bei der Flucht aus mehrstöckigen Gebäuden) die Dauer der Evakuierung beeinflussen. Basis des Fachgutachtens sind Berechnungen mit zwei voneinander unabhängigen mikroskopischen Simulationsmodellen, mit denen unter Beachtung des individuellen Verhaltens von Menschen Evakuierungen realitätsnah bestimmt werden können.
Die Ergebnisse zeigen, dass sich kurze Einengungen auf Fluchtwegen in der Ebene kaum auf die Gesamtdauer der Evakuierung auswirken. Längere Einengungen auf horizontalen Fluchtwegen, beispielsweise durch abgestellte Möbel oder Material in Gängen, haben einen deutlichen Einfluss und verzögern die Evakuierung. Die Analysen zeigen weiterhin, dass ein steter linearer Zusammenhang zwischen Fluchtwegbreite und Gesamtdauer der Evakuierung besteht. Treppen im Verlauf von Fluchtwegen bremsen den Personenstrom ab. Besteht ein Fluchtweg aus horizontalen (Gängen) sowie vertikalen Elementen (Treppen), so können Einengungen entlang des Ganges einschließlich der in den Treppenraum mündenden Tür vernachlässigt werden, da sich der Personenstrom hauptsächlich durch die Treppen verlangsamt. Speziell für Schulen wurde dabei festgestellt, dass die Evakuierungsdauer vor allem durch die Kapazitäten der Treppenräume bestimmt wird; die Entleerungszeit der Unterrichtsräume fällt nicht ins Gewicht. Bei mehrstöckigen Gebäuden kann es ab einer bestimmten Personenbelegung der Etagen zu einer Verdichtung in den Treppenräumen sowie zu einem Rückstau in angrenzenden Bereichen in den Etagen kommen.
In einer weiteren Untersuchung wurden deshalb die Wechselwirkungen zwischen der Anzahl Ebenen, Anzahl Personen pro Ebene sowie der Treppenbreiten systematisch betrachtet und analysiert. Als Fazit lässt sich festhalten: Für eine Bemessung und Bewertung der lichten Breite von Treppen als Teil von Fluchtwegen können neben dem Kriterium "maximale Anzahl der Personen im gesamten Einzugsgebiet einer Treppe" auch die Kriterien "sequenzielle Alarmierung" einzelner Etagen sowie "freier Fluss" beim Zugang zum Treppenraum in Abhängigkeit von der Personenbelegung in den Ebenen angewendet werden. Das Kriterium "freier Fluss" kann insbesondere mit zunehmender Anzahl von Ebenen und gleichmäßiger Personenbelegung, beispielsweise bei Hochhäusern, angewendet werden.
Die Ergebnisse des Fachgutachtens liefern eine Grundlage, um die derzeitigen Regelungen des Arbeitsschutzrechtes für Fluchtwegbreiten an den Stand der Technik anzupassen.
Den baua: Bericht "Fachgutachten zu Fluchtwegen in Arbeitsstätten - Einfluss von Wegbreite, Treppen, Türen und Einengungen auf die Entfluchtung" und den baua: Fokus "Fluchtwegbreiten in Treppenräumen von mehrgeschossigen Arbeitsstätten" gibt es im Internetangebot der BAuA unter http://www.baua.de/fluchtwege .
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Datum: 28.09.2020 - 10:32 Uhr
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