baua: Aktuell 3/20: Schwerpunkt SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel / Sicher arbeiten in der Corona-Epidemie
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Zwar bleiben Abstand, Hygiene, Alltagsmasken und Lüften die wichtigsten Maßnahmen des Infektionsschutzes, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sind jedoch nach dem Arbeitsschutzgesetz vorrangig zu ergreifen. Hier zeigt die Regel beispielhafte Schutzmaßnahmen auf. Dabei kommen auch die Vorsitzenden der Arbeitsschutzausschüsse beim BMAS, die federführend an der Erstellung der Regel beteiligt waren zu Wort. Zudem greift die Ausgabe
Aspekte wie die psychische Belastung, die Arbeit im Homeoffice oder die Empfehlung der Bundesregierung zum infektionsschutzgerechten Lüften auf.
Weitere Beiträge stellen unter anderem aktuelle Produkte wie das BAuA-Fachgutachten zu Fluchtwegen oder die Leitlinie zur Asbesterkundung und Aktivitäten aus anderen Handlungsfeldern einschließlich der DASA Arbeitswelt Ausstellung vor.
Die aktuelle Ausgabe gibt es - ebenso wie alle seit 2005 erschienenen Mitteilungen - kostenfrei auf der Internetseite der BAuA unter http://www.baua.de/publikationen .
Pressekontakt:
Jörg Feldmann
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Gruppe 6.1, Pressearbeit
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: 0231 9071-2330
E-Mail: mailto:presse@baua.bund.de
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Datum: 08.10.2020 - 13:07 Uhr
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