Fehlerhafte Kupferspirale: Rechtliche Hilfe für betroffene Patientinnen

Fehlerhafte Kupferspirale: Rechtliche Hilfe für betroffene Patientinnen

ID: 1853869

CLLB Rechtsanwälte reichen Klagen für Patientin ein



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(firmenpresse) - München, Berlin 20.10.2020 – CLLB Rechtsanwälte berichteten bereits über den Rückruf von fehlerhaften Kupferspiralen und die Auswirkungen für Frauenarztpraxen.

Nunmehr reichen CLLB – Rechtsanwälte Klage für eine betroffene Patientin ein.

Intrauterinpessare oder auch Kupferspiralen genannt, gelten allgemein als sichere Verhütungsmittel. Dies traf jedoch nicht auf die vom spanischen Hersteller Eurogine produzierten und über die deutsche Firma Tomed GmbH vertriebenen Kupferspiralen des Typs Ancora, Novaplus und Gold T zu.

Durch eine fehlerhafte Herstellung brachen die Seitenarme der Spiralen ab, oftmals ohne dass die betroffenen Frauen dies bemerkten. Grund für diesen Spiralbruch war eine fehlerhafte Durchmischung der chemischen Stoffe, sodass keine ausreichende Stabilität der Seitenarme gewährleistet war. Dies räumte der spanische Hersteller Eurogine der Öffentlichkeit gegenüber ein.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veranlasste daraufhin den unverzüglichen Rückruf der betroffenen Chargen. Da die Spiralen auch ohne den Versuch einer Entfernung unbemerkt brechen können, wurde der Hersteller behördlich verpflichtet, die Frauenarzt-Praxen hierüber zu informieren. Medizinisch notwendig war die Überprüfung und Entfernung der fehlerhaften Intrauterinpessare.

Dies erfolgte leider nur selten ohne weitere Komplikationen. Oftmals waren die Spiralen bereits unbemerkt gebrochen oder brachen während der ambulanten Entfernung. Den Patientinnen steht aufgrund der damit einhergehenden immensen psychischen, physischen, aber auch möglicher seelischer Belastungen ein Schmerzensgeldanspruch zu. Auch können etwaige im Zusammenhang mit der Entfernung der Spirale resultierende Folgeschäden ersetzt verlangt werden.

Da das Vorliegen eines Produktfehlers unstrittig ist, bestehen hohe Erfolgschancen den Hersteller hierauf in Anspruch zu nehmen. Für Medizinprodukte dieser Art gelten bereits nach europarechtlichen Vorgaben die höchsten Qualitäts-, Prüf- und Sicherheitsstandards, weiß Rechtsanwalt Matthias Ruigrok van de Werve.



Dass der Hersteller in Spanien seinen Sitz hat, steht der berechtigten Geltendmachung dieser Ansprüche nicht im Wege. Der Sachverhalt beurteilt sich ausschließlich nach deutschem Recht. Gerichtstandort ist der, wo die jeweilige Patientin ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung auf Seiten der Patientin, bestehen gute Chancen, dass diese das gesamte Prozesskostenrisiko übernimmt.

Die Kanzlei CLLB rät somit mögliche Ansprüche in Zusammenarbeit mit der behandelnden Frauenarztpraxis von einer spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen, um nicht unnötig auf Erstattungsansprüche zu verzichten.

CLLB Rechtsanwälte verfolgt die weitere Entwicklung und wird berichten.

Pressekontakt: István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft m. b. B. , Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Tel: 030 – 288 789 60, Fax: 030 – 288 789 620; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 21.10.2020 - 15:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Matthias Ruigrok van de Werve
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München


Telefon: 08955299950

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 21.10.2020

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