TÜV Rheinland: Bei Kauf von Bohrmaschinen auf GS-Zeichen achten / Prüfung von Elektrowerkzeugen: Freiwilliges GS-Zeichen für zusätzlich geprüfte Sicherheit / Besondere Anforderungen an Akkugeräte
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GS-Zeichen bewertet nicht die Qualität
Nahezu alle Leistungsklassen, sowohl für den gelegentlichen als auch professionellen Einsatz, gibt es als akkubetriebene Variante auf dem Markt. Auch die Preisunterschiede sind bisweilen groß. Für die Frage der Sicherheit gilt: Auch kostengünstige Produkte müssen die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen, wenn sie bestimmungsgemäß benutzt werden. Auch die Fertigungsstätten und die Einhaltung der Nutzungsbedingungen des Prüfzeichens während der gesamten Nutzungsdauer werden von TÜV Rheinland kontrolliert. Endverbraucher, Handel oder Behörden können sich zudem bei TÜV Rheinland in einer offenen Internetdatenbank über die Echtheit des Prüfzeichens sowie die durchgeführten Prüfinhalte unter https://www.certipedia.com/ informieren.
Herstellergebundene Akkusysteme
Viele Hersteller bieten Systeme an, bei denen die Akkus auf all ihre Geräte passen. So können beispielsweise Bohrer, Heckenschere und Rasenmäher mit nur einem Akku im Haushalt betrieben werden. "Diese Systeme sind nachhaltiger, weil nicht für jedes Gerät auch ein Akku gekauft werden muss. Allerdings sind Kunden so auch an eine Marke gebunden, denn herstellerübergreifende Systeme gibt es nicht", gibt Dr. Niklaus zu bedenken. Übrigens: Hitze, Kälte und Tiefentladungen schaden den Akkus und können ihre Lebensdauer stark verkürzen. Zudem sollten äußerlich beschädigte oder verformte Akkus keinesfalls geladen, sondern ausgetauscht werden. Auch sollten nur die vom Hersteller freigegebenen Ladegeräte zum Einsatz kommen. Deren Ladeelektronik wurde auf den jeweiligen Akkutyp angepasst.
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Datum: 23.10.2020 - 10:00 Uhr
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