Ortsübliche Bekanntmachungen werden im Internet veröffentlicht
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Wirksamkeit ist nicht mehr abhängig vom Abdruck in der Tageszeitung
?Die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, dass wir in der Lage sein müssen, sehr kurzfristig Regelungen in Kraft zu setzen. Die Abhängigkeit von den Erscheinungsterminen der Zeitung hat uns in der Flexibilität eingeschränkt. Das haben wir jetzt geändert?, erläutert Regionspräsident Hauke Jagau. In der Tagespresse werde weiterhin über Allgemeinverfügungen und andere Inhalte in Form einer Anzeige informiert. Jedoch sei davon nicht die Wirksamkeit der entsprechenden Verfügung abhängig. Zudem ist es nicht mehr notwendig, den kompletten Verfügungstext in der Zeitung abzudrucken.
Zu den ortsüblichen Bekanntmachungen, für die diese Änderung jetzt in Kraft tritt, gehören neben den Allgemeinverfügungen zum Beispiel die Ankündigungen von Sitzungen der Regionsversammlung und der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften ? dazu zählen der Jugendhilfeausschuss und der Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport -, Hinweise auf öffentliche Auslegungen etwa zu Planfeststellungsverfahren oder Schutzgebietsausweisungen und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen, beispielsweise die Genehmigung von Tierhaltungsanlagen.
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Datum: 13.11.2020 - 14:59 Uhr
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