LBS-Tipp: Wohnriester-Zulagen noch beantragen / Antrag für zwei Jahre rückwirkend möglich
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Unbedingt sollte man prüfen, ob der gesamte Förderbeitrag eingezahlt wurde. Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten,werdenbei einem gestiegenen Einkommen höhere Einzahlungen notwendig. Fehlende Einzahlungen sollten ergänzt werden, da sonst die Zulagen anteilig gekürzt werden.
Grundsätzlich gilt: Der Antrag für die Wohnriester-Zulage kann rückwirkend bis Ende des übernächsten Jahres eingereicht werden. Um keine Frist zu versäumen, empfiehlt die LBS Ost die Teilnahme am Dauerzulageverfahren. Hierzu muss dem Anbieter eine entsprechende Vollmacht erteilt werden. Sie gilt unbegrenzt und muss nur bei geänderten Lebensverhältnissen wie zum Beispiel Eheschließung oder Geburt eines Kindes angepasst werden. Junge Bausparer unter 25 Jahren erhalten im ersten Beitragsjahr zusätzlich 200 Euro Frühstarter-Bonus.
Eine vierköpfige Familie kann jährlich Riester-Zulagen bis zu 950 Euro erhalten. Jeder förderberechtigte Erwachsene erhält 175 Euro Grundzulage. Zusätzlich gibt es abhängig vom Geburtsjahr für jedes Kind bis zu 300 Euro. Diese Zulagen werden unabhängig von Einkommensgrenzen gewährt. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Hier gilt eine Obergrenze von 2.100 Euro, abzüglich staatlicher Zulagenansprüche.
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Datum: 23.11.2020 - 13:16 Uhr
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