Corona/?Novemberhilfen?
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Mittelstand mahnt dringende Nachbesserungen bei?Novemberhilfen? an
?Viele Mittelständler befürchten, dass sie durch den Rost der Hilfen fallen, weil sie mehrere Betriebe führen oder an diesen beteiligt sind. Betreibt ein Unternehmer beispielsweise ein Restaurant und ist gleichzeitig an einem Hotel beteiligt, dann sind beide Betriebe unmittelbar von einer behördlichen Schließung betroffen, aber die Hilfen werden nur für das Unternehmen mit den Haupteinnahmen gewährt. Auf ähnliche Beispiele weist auch der FAMAB Kommunikationsverband für das Veranstaltungswesen hin. Es darf deshalb bei der Gewährung der Hilfen weder auf die Rechtsform noch die Beteiligungsverhältnisse ankommen.
Bund und Länder müssen zudem endlich verbindlich erklären, wie die Hilfen für angeschlagene Unternehmen im November ausgezahlt und im Dezember unbürokratisch fortgeführt werden sollen. Es ist schon jetzt schwierig, freie Kapazitäten bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern für die Beantragung der Novemberhilfe zu finden. Würde auch noch die Berechnungsgrundlage für den Dezember geändert, wäre der Kollaps bei der Beantragung programmiert.?
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Datum: 24.11.2020 - 15:03 Uhr
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