SPM Statement zur Einigung der Regierungsparteienüber das Arbeitsschutzkontrollgesetz
(PresseBox) - Der gefundene Kompromiss der Koalitionsfraktionen zum Arbeitsschutzkontrollgesetz ist grundsätzlich zu begrüßen, weil statt einem zunächst vorgesehenem Totalverbot in einem wichtigen Teilbereich der Fleischwirtschaft nunmehr der Einsatz von Zeitarbeit doch erlaubt werden soll?, reagierte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz auf die Einigung der Koalitionsfraktionen zum Arbeitsschutzkontrollgesetz. Bei der Fleischverarbeitung solle es demnach zur Abdeckung saisonaler Produktionsspitzen auch in Zukunft prinzipiell möglich sein, Zeitarbeit tarifvertraglich in begrenzten Umfang zu ermöglichen, bei gleicher Bezahlung wie im Bereich der Stammbelegschaft und bei vollumfänglicher Geltung der Arbeitsschutzvorschriften. Gerade den mittelständischen Betrieben solle damit in der Fleischverarbeitung diese Flexibilität auf Marktbewegungen ermöglicht werden. Gerade bei Betrieben der Fleischverarbeitung, so Stolz, gebe es Auftragsspitzen und saisonale Schwankungen. ?Um den Betrieben die notwendige Flexibilität zu erhalten, kann die Zeitarbeit dann auch zukünftig als notwendiger Puffer von den Betrieben genutzt werden?, erläuterte der iGZ-Hauptgeschäftsführer. Er erwarte, dass diese vom Gesetzgeber vorgesehene Option der Öffnungsklausel von den Tarifparteien auch verantwortungsvoll wahrgenommen werde. Die Regierungsfraktionen haben sich nach längerer Diskussion, in der die CDU/CSU-Fraktion ein Komplettverbot infrage stellte, inhaltlich auf ein Arbeitsschutzkontrollgesetz und einen Zeitplan für die parlamentarischen Beratungen verständigt. Das Gesetz soll noch Mitte Dezember in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten werden und zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
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Datum: 27.11.2020 - 13:02 Uhr
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