Sterbehilfe: Kirchenvertreter und Medizinfunktionäre verbreiten "alternative Fakten"
ID: 1863802
Mit diesem eindeutigen Ergebnis (https://www.presseportal.de/pm/6694/4772096) hatte wohl niemand gerechnet: Die deutschen Fernsehzuschauer*innen stimmten am 23. November mit 70,8 Prozent dafür, dass ein 78-jähriger gesunder Mann ein todbringendes Medikament zur Ermöglichung eines würdigen Bilanzsuizids erhalten soll. Autor Ferdinand von Schirach hatte in der vorangegangenen Inszenierung seines Theaterstücks "Gott" (https://www.daserste.de/unterhaltung/film/gott-von- ferdinand-von-schirach/sendung/index.html) die Argumente aufgegriffen, die die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) mit ihren Bündnispartnern im Rahmen der "Kampagne für das Recht auf Letzte Hilfe" (https://letzte-hilfe.de/) entwickelt hatte.
In der anschließenden "Hart aber fair"-Sendung (https://www1.wdr.de/daserste/har taberfair/sendungen/gottes-wille-oder-des-menschen-freiheit-was-zaehlt-beim-wuns ch-zu-sterben-100.html) zeigte sich Bischof Bätzing nicht nur von dem Zuschauervotum, sondern auch von dem einschlägigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/En tscheidungen/DE/2020/02/rs20200226_2bvr234715.html) geschockt. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz meinte sogar, die Verfassungsrichter hätten in ihrem Urteil einseitig die Auffassung "der Humanisten" übernommen, die in der Anhörung vorgetragen wurden - was an der Realität jedoch völlig vorbeizielt! Tatsächlich sprach bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe nur ein einziger dezidierter Vertreter des Humanismus (gegenüber etwa 20 Vertreter*innen der Gegenseite), nämlich gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon. Dass sich seine Aussage mit den Leitlinien des späteren Urteils weitgehend deckte, lag keineswegs daran, dass die Verfassungsrichter Partei für die Weltanschauung des Humanismus ergriffen hätten. Der ausschlaggebende Grund dafür war vielmehr, dass Schmidt-Salomon in seinem Statement als "Sachverständiger Dritter" (https://hpd. de/artikel/ss-217-stgb-dient-nicht-dem-lebensschutz-sondern-selbsternannten-lebe nsschuetzern-16730) exakt so argumentierte, wie auch das Verfassungsgericht argumentieren musste, nämlich auf dem Boden des Grundgesetzes und unter strikter Beachtung des Verfassungsgebots der weltanschaulichen Neutralität des Staates.
Schon im Vorfeld der Ausstrahlung von "Gott" hatten bekannte Funktionäre der Palliativmedizin (u.a. der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin Prof. Radbruch, sein Amtsvorgänger Prof. Nauck sowie der aktuelle Präsident der European Association for Palliative Care Prof. Ostgathe) einen "Offenen Brief" an Autor Ferdinand von Schirach formuliert, über den die FAZ (https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/offener-brief-zu-gott-von-fer dinand-von-schirach-17063545.html) am 21. November berichtete. Wie verzerrend und irreführend die Argumentation dieses "Offenen Briefes" zeigt ein unlängst veröffentlichtes Protestschreiben, das u.a. von den gbs-Beiräten Prof. Dr. Dieter Birnbacher, Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf und Prof. Dr. Reinhard Merkel sowie den Palliativärzten Prof. Dr. Gian Domenico Borasio, Dr. Michael de Ridder und Dr. Matthias Thöns unterzeichnet wurde.
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https://giordano-bruno-stiftung.de/meldung/gezielte-fehlinformation-der-oeffentl ichkeit
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Pressekontakt: Elke Held / Dr. Dr. h.c. Michael Schmidt-Salomon,
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Datum: 29.11.2020 - 12:53 Uhr
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