Wasserstoff: Rechtliche Grundlage für Energieträger von morgen / Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland reagiert mit Wasserstoffinitiative und zukunftsweisendem Beratungsspektrum auf hohen Beratungsbedarf
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Bereits im Juni 2020 hat die Bundesregierung ebenfalls eine nationale Wasserstoffstrategie vorgestellt. So soll ein eigener Markt für die Produktion und Nutzung von Wasserstoff geschaffen sowie Innovationen gefördert werden. Zum Abbau von wirtschaftlichen Hemmnissen soll die Produktion von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage befreit werden. Das sieht jedenfalls die aktuelle Fassung der EEG-Novelle vor. Im Sinne der Sektorenkopplung wird Wasserstoff als Energieträger somit erstmals Eingang in das EEG finden.
Auch im kommenden Jahr 2021 wird das von Forschungsministerin Anja Karliczek als "Öl von morgen" beworbene Element Industrie und Unternehmen in die Entwicklung neuer, innovativer Vorhaben treiben.
Um Unternehmen schnell und umfassend bei diesen Projekten zu begleiten, hat die Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland ihre Kompetenz auf dem Gebiet der Wasserstofferzeugung und -nutzung in einer Initiative gebündelt. CMS steht damit in der ersten Reihe der Wirtschaftskanzleien deutschlandweit, die rund um das Thema Wasserstoff Expertise gesammelt haben und diese strategisch weiter ausbauen. Hintergrund ist auch die intensiv zunehmende Nachfrage von Unternehmen und das Bedürfnis, die Komplexität der Beratungsherausforderungen schnell und flexibel zu handhaben.
Ein interdisziplinäres CMS-Team um Rechtsanwalt und Partner Dr. Friedrich von Burchard ist inhaltlich federführend verantwortlich und Ansprechpartner bei allen rechtlichen Herausforderungen rund um das Thema Wasserstoff. Das Team berät rund um alle rechtlichen und regulatorischen Fragen, die mit der Investition in Wasserstoffprojekte und deren Umsetzung sowie der Konzeption und Implementierung neuer Geschäftsmodelle verbunden sind. Grundlage dafür ist, neben den verschiedenen Rechtsexpertisen, ein tiefes Verständnis zugrundeliegender Technologien.
CMS verfolgt dabei einen breiten Beratungsansatz, der alle relevanten Rechtsgebiete rund um das Thema Wasserstoff aus einer Hand erfasst. Für Unternehmen ist dieses umfassende Beratungsspektrum Innovations-Vorteil, denn: Obwohl technisch bereits vieles machbar wäre, ist der Rechts- und Regulierungsrahmen rund um den Einsatz von Wasserstoff noch lückenhaft. Darum sind Newcomer mit einer erheblichen Rechtsunsicherheit konfrontiert: "Sowohl fehlende Rechtsanwendung in der Praxis wie auch nicht-konsistente rechtliche Rahmenbedingungen stellen für viele Unternehmen ein beträchtliches Hemmnis beim Eintritt in die Wasserstoffwirtschaft dar", so CMS-Anwalt Dr. Friedrich von Burchard.
Trotz der Risiken birgt Wasserstoff für Unternehmen beachtliches Potential. Dr. Friedrich von Burchard dazu: "Nicht nur für Energieunternehmen, sondern für die gesamte Wirtschaft wird sich Wasserstoff zu einem zentralen Thema entwickeln. Bei der Entwicklung von klimaneutralen Prozessen und Anwendungen wird künftig kein Weg daran vorbeiführen: Grund genug, sich bereits heute ernsthaft mit Wasserstoff zu befassen".
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Datum: 01.12.2020 - 13:09 Uhr
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