"Es gibt keine gute Alternative zu NaP"
ID: 1866952
Nach Gerichtsentscheidung kündigt DGHS Berufung an
In Deutschland ist das Mittel nur in der Tiermedizin zulässig, ein Re-Import aus dem Ausland ist verboten. Das Betäubungsmittelgesetz sieht ausschließlich das Verschreiben für einen the-rapeutischen Zweck vor. Seit dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2.3.2017 haben sich mehr als 190 Schwerstkranke mit dem Wunsch nach Erteilung einer Ausnahmegenehmigung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gewandt. Die erhofften Ausnahmegenehmigungen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wurden trotz dieses Urteils vom Bundesgesundheitsminister blockiert. Um dafür eine Klärung und Lösung herbeizuführen, beschreiten die von der DGHS unterstützten Antragsteller/innen den Rechtsweg. Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem heute veröffentlichten Urteil (7 K 13803/17, 7 K 14642/17, 7 K 8560/18) die Klage des DGHS-Mitglieds M. abgewiesen. Seit das Verbot der organisierten Suizidhilfe nicht mehr gelte (BVerfG, 26.2.2020), so das Verwaltungsgericht Köln, sei es dem Kläger möglich und zumutbar, auf einem anderen Wege als durch ein Rezept für Natrium-Pentobarbital die Selbsttötung herbeizuführen. Er könne, so das Gericht weiter, eine Sterbehilfegesellschaft in Deutschland oder einen dafür bereiten Arzt in Anspruch nehmen. Diese verwenden eine Kombination aus drei verschiedenen Medikamenten. Das Gericht betont, dass dies nur für eine Übergangszeit gelten könne, bis der Bundestag ein gesetzgeberisches Schutzkonzept für den Umgang mit Freitodbegleitungen entwickelt hat. "Es besteht für die Ärzteschaft und den Gesetzgeber Handlungsbedarf", betont der Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch, der auch Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben ist.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung hat das Verwaltungsgericht die Be-rufung zugelassen. RA Prof. Robert Roßbruch kündigt für seine/n Mandanten, den er im Rahmen seines Amtes als DGHS-Präsident pro bono anwaltlich vertritt, Berufung an. Er sagt: "Der Verweis auf mögliche andere verschreibungspflichtige Medikamente zum Zweck des Suizids ist für die Kläger nicht hinnehmbar, da die Einnahme dieser Medikamente nicht nur ärztliches Erfahrungswissen zwingend voraussetzt, sondern auch mit nicht geringen Risiken verbunden ist. Die Kläger möchten jedoch das einfachste und sicherste Medikament für ihren Suizid und dies ist nun einmal Natrium-Pentobarbital. Es gibt keine wirkliche gleichgute Alternative dazu."
Im Verlauf des Antrags- und Prozessverfahrens waren bereits einige der insgesamt acht von Roßbruch vertretenen Kläger/innen an ihren schweren Erkrankungen verstorben. Wenn das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für die Bewilligung nicht der passende Adressat sein soll, müssen, so Roßbruch, die Patienten die Möglichkeit bekommen, nach einer Änderung des Betäubungsmittelrechts durch einen Arzt die Verschreibung von NaP zu erhalten. "Eine bloße Verweigerungshaltung durch den Gesundheitsminister ohne aufgezeigte Alternativen ist inakzeptabel", betont der DGHS-Präsident.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Kronenstr. 4, 10117 Berlin
Datum: 09.12.2020 - 15:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1866952
Anzahl Zeichen: 3490
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Wega Wetzel M. A.
Stadt:
Berlin
Telefon: 0 30/21 22 23 37-22
Kategorie:
Vermischtes
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 480 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
""Es gibt keine gute Alternative zu NaP""
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Auf einer Pressekonferenz in Berlin am 27.11.2025 wies DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch darauf hin, dass es in letzter Zeit bei den Anträgen auf Vermittlung einer ärztlichen Freitodbegleitung zu einer auffälligen Häufung sehr junger Menschen kam, die nach Jahren des Leidens an der Krank
forsa-Umfrage zu Suizidhilfe: breite Zustimmung, aber große Unkenntnis der Rechtslage ...
Ein Großteil der Menschen in Deutschland ist für Freitodhilfe. Laut einer von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. in Auftrag gegebenen repräsentativen forsa-Umfrage sprechen sich 84 Prozent dafür aus. Allerdings wissen auch nur 15 Prozent der Befragten, dass Suizidas
Suizidhilfe-Zwischenbilanz zum ersten Halbjahr 2024 ...
Wenige Tage vor Beginn der Parlamentarischen Sommerpause zieht RA Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V., eine Zwischenbilanz für das Jahr 2024: "Im ersten Halbjahr 2024 wurden 290 von der DGHS vermittelte Freitodbegleitungen durchgeführ
Weitere Mitteilungen von Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V.
Unternehmerin aus Greifswald im Präsidium des BDI ...
Die Greifswalder Unternehmerin Prof. Dr. Dagmar Braun ist für die Amtszeit 2021/22 zum Präsidiumsmitglied des Bundesverbands der Deutschen Industrie e.V. (BDI) gewählt worden und möchte dort vor allem die Interessen des Mittelstands und der pharmazeutischen Industrie vertreten. In der Mitglieder
Luftreiniger SINCLAIR SP-45AN für 1 Zimmer mit 45 m² mit HEPA 13 Filter ...
Ein Luftreiniger gegen Bakterien und Viren ist besonders dort sinnvoll, wo sich Personen aufhalten und eine gute, saubere Luft von Vorteil ist. Ideal für Warteräume von Arztpraxen, für Büros, öffentliche Räume oder andere Wohnbereiche. Der SP-45AN von Sinclair säubert die Luft von luftgetr
Hebie Group Neuheiten 2021 ...
Wir freuen uns, Ihnen unsere Neuheiten der Hebie Group für die kommende Saison vorstellen zu dürfen. Vor allem racktime macht mit Snapit 2.0 einen großen Schritt in Richtung eleganteres und komfortableres Radfahren. Das simple und bekannte Snapit-System ist in der 2.0-Ausführung noch einfacher z
Weihnachten und Jahreswechsel: 5 Tipps für schöne Feiertage trotz Lockdown ...
Berlin, 9. Dezember 2020 - Noch ist nicht klar, was zu Weihnachten und Silvester in diesem Jahr möglich sein wird, aber eines steht außer Zweifel: Die Feiertage werden anders sein als sonst, auf viele lieb gewordene Traditionen muss 2020 verzichtet werden. Werden wir also allein und gelangweilt zu




