Österreich: Suizidhilfe-Verbot nicht verfassungsgemäß
ID: 1868442
DGHS gratuliert Nachbarland zu Gerichtsentscheidung und hofft nun auf europaweite Liberalisierung
Geklagt hatten vier Personen, darunter ein Schwerkranker und ein Arzt. Was in Österreich bestehen bleibt, ist der Passus in § 78 öStGB, der vom "Verleiten" zur Selbsttötung handelt. Ebenso unangetastet bleibt das Verbot der "Tötung auf Verlangen" (aktive Sterbehilfe). Die neue Freiheit tritt formal mit Ablauf des Jahres 2021 in Kraft. Der Verfassungsgerichtshof in Wien fordert allerdings vom Gesetzgeber ein Schutzkonzept gegen Missbrauch der Suizidhilfe, in Deutschland hat eine vergleichbare Aufforderung nur empfehlenden Charakter.
Da zeitgleich ein Vorabentscheidungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg angeregt wurde, hofft DGHS-Präsident Roßbruch nun auf eine europaweite Liberalisierung der Sterbehilfe. "Im 21. Jahrhundert sollte es genug Vertrauen in die Freiheit und Urteilskraft des Einzelnen geben, dass restriktive Gesetze künftig unnötig sind. Menschen, die aus welchen Gründen auch immer nicht urteilsfähig sind, müssen selbstverständlich bestmöglich geschützt werden", so Roßbruch.
Österreich hat seit den dreißiger Jahren ein rigoroses Strafrecht bezüglich der Sterbehilfe in den §§ 77 (Tötung auf Verlangen) und 78. In § 78 öStGB "Mitwirkung am Selbstmord" hieß es bislang ausnahmslos: "Wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen." Verstärkt wurde dieser durch eine Ziffer in § 64, wonach das Verbot auch gilt, wenn die Tat im Ausland, also z. B. in der Schweiz, geschieht. Roßbruch: "Auch wenn in Österreich so gut wie keine Strafverfahren auf dieser Grundlage eingeleitet wurden, war der Abschreckungseffekt auf Schwerkranke und deren Ärzte und Angehörige doch da." Die Klage gegen das Verbot der aktiven Sterbehilfe in Form der "Tötung auf Verlangen" (§ 77 öStGB) wurde vom VfGH abgelehnt.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Kronenstr. 4, 10117 Berlin
Datum: 15.12.2020 - 12:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1868442
Anzahl Zeichen: 3138
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Wega Wetzel M. A.
Stadt:
Berlin
Telefon: 0 30/21 22 23 37-22
Kategorie:
Vermischtes
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 328 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Österreich: Suizidhilfe-Verbot nicht verfassungsgemäß"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).