Kapitalschutz und Nachlassplanung mit einer DIFC-Stiftung

Kapitalschutz und Nachlassplanung mit einer DIFC-Stiftung

ID: 1868678

Property-dubai.com, Full-Service-Dienstleister für Immobilien in Dubai, hat einen Artikel mit dem Titel „Kapitalschutz und Nachlassplanung mit einer DIFC-Stiftung“ veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund massiv steigender Verschuldungsraten im Euroraum in Kombination mit einer Politik, die sich unter dem Vorwand der Krisenbewältigung durch Rechtsbrüche, Grundrechtseinschränkungen und der mutwilligen Zerstörung von Investivkapital hervortut, rät property-dubai.com seinen Kunden vermehrt dazu, die Entscheidung für den Kauf von Auslandsimmobilien mit der Entwicklung und Umsetzung einer umfassenden Kapitalschutzstrategie zu kombinieren.



(firmenpresse) - Hierzu sei insbesondere die Option der Begründung einer Stiftung in Dubais Finanzzentrum „DIFC“ (Dubai International Financial Centre) interessant, da diese unter anderem den unmittelbaren Erwerb von Immobilieneigentum in Dubai ermögliche. Hierin unterscheide sich die Stiftung von der Treuhandlösung, für die dies nicht gelte.

Zudem hätten Stiftungen den Vorteil, dass sie zwar hinsichtlich ihrer Ziele und der begünstigten Personen im weitesten Sinne vom Gründer bzw. der Familie kontrolliert werden, andererseits jedoch rechtlich eigenständige juristische Personen darstellen, die in niemandes Eigentum stehen („verwaiste Struktur“).

Aus diesem Grund eigneten sich Stiftungen unter den gegebenen Voraussetzungen besonders dazu, eine Kontinuität bei der Verwaltung von Familienvermögen zu erreichen und Risiken durch Durchgriffshaftung, Erbschaft, Scheidung u.ä. wirksam zu begrenzen bzw. - wo rechtlich möglich - auszuschließen.

Aber auch im Hinblick auf den Aufwand zur effizienten laufenden Verwaltung der Vermögenswerte der Familie sei die DIFC-Stiftung überaus interessant, da beim Tod des Erblassers bzw. Gründers keinerlei Eigentumsübertragungen vorzunehmen sind, was sich wiederum positiv auf die Gesamtsteuer- bzw. -kostenlast auswirke.

In die Stiftung eingebracht werden können sowohl zur Eigennutzung oder als Investment angeschaffte Immobilien, Wertpapiere, Unternehmensanteile, Lizenzen und ähnliche.

Auf die erwirtschafteten Erträge fallen auf Ebene der Stiftung keine Körperschaft- oder ähnlichen Steuern an, was je nach Land der Steuerveranlagung der Familie wiederum Möglichkeiten für eine Steuergestaltung – z.B. durch zeitliche Verschiebung von Entnahmen - eröffnet.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter folgendem Link:


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Bereitgestellt von Benutzer: dpawney
Datum: 16.12.2020 - 09:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1868678
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Duncan Pawney
Stadt:

Dubai


Telefon: 0049-1525-7165669

Kategorie:

Bau & Immobilien


Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 16.12.2020

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