Sonderkündigungsrecht nach Zuatzbeitrag nutzen
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Die Informationsplattfrom Zusatzbeitrag.com weist auf die Fristen für die Sonderkündigung hin. Versicherte der BKK Axel Springer und der KKH Allianz haben noch eine Woche Zeit.
Im Rahmen der Erhebung eines Zusatzbeitrages haben die Mitglieder der betreffenden Krankenkasse ein Sonderkündigungsrecht. Zu beachten ist dabei vor allem das Einhalten der gesetzlichen Frist. Diese ist je nach erstmaliger Fälligkeit des Zusatzbeitrages von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich.
Eine Liste der Zusatzbeitrag erhebenden Krankenkassen sowie Informationen zur Einführung des Zusatzbeitrages stellt die Informationsplattform Zusatzbeitrag.com bereit. In der Tabelle wird außerdem gezeigt, bis wann die Versicherten der einzelnen Kassen ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen können.
Nutzen können die Versicherten der folgenden Krankenkassen ihr Sonderkündigungsrecht noch bis zu diesen Terminen:
BKK Axel Springer bis zum 15.04.2010
KKH Allianz bis zum 15.04.2010
City BKK bis zum 1.06.2010
Esso BKK bis zum 20.06.2010
Novitas BKK: Termin offen
Die Novitas BKK hat nach der Fusion mit der ktp BKK noch keinen Termin für das Sonderkündigungsrecht bekannt gegeben. Das Ende des Sonderkündigungsrechts wird allerdings frühstens im Mai 2010 eintreten. Mitglieder sind noch nicht verpflichtet, Zahlungen zu leisten.
Wer eine Kündigung in Erwägung zieht, sollte sich allerdings nicht nur am Zusatzbeitrag orientieren. Vor allem Aspekte wie der Leistungskatalog der einzelnen Kassen sollte eine vordergründige Rolle bei der Entscheidung spielen. Ein Wechsel sollte überlegt erfolgen, da auch bei anderen Kassen vielleicht bald ein Zusatzbeitrag notwendig werden könnte.
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Bereitgestellt von Benutzer: 1A-Krankenversicherung
Datum: 07.04.2010 - 15:34 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Albert Gottelt
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Rostock
Telefon: 0381 / 37 56650
Kategorie:
Banken
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