Bernd Hertweck: Sparer sollten sich für die Altersvorsorge die verbesserte Wohnungsbauprämie nicht entgehen lassen
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Zufriedenheit und Lebensqualität am Lebensabend hängen nicht ausschließlich, aber auch von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln ab. Vor diesem Hintergrund verweist Bernd Hertweck auf den jährlichen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung, der in diesem Punkt keine rosigen Aussichten aufzeigt: Die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung, denen Ruheständler nach einem langen Erwerbsleben mit durchschnittlichem Verdienst entgegensehen können, belaufen sich aktuell auf knapp die Hälfte des letzten Bruttolohns. Infolge des demografischen Wandels dürfte das Rentenniveau in Zukunft sogar noch weiter sinken. Wer den gewohnten Lebensstandard also auch im Alter erhalten möchte, kann sich nicht ausschließlich auf staatliche Rentenleistungen verlassen, sondern muss auch private Vorsorge treffen.
Bernd Hertweck: Wohneigentum als Altersvorsorge
Eine bewährte und beliebte Form der finanziellen Absicherung für das Rentenalter ist die selbst genutzte Wohnimmobilie. Wohneigentümer profitieren bereits viele Jahre vor dem Rentenalter von ihren eigenen vier Wänden, doch mit dem Renteneintritt macht sich die zu diesem Zeitpunkt in der Regel abbezahlte Immobilie besonders bezahlt. Denn aufgrund des sinkenden Einkommens schlägt eine Miete in einem Rentnerhaushalt besonders merklich zu Buche. Das eigene Haus oder die Eigentumswohnung ersparen jeden Monat Mietzahlungen in beträchtlicher Höhe, sodass sich Wohneigentümer dank der eingesparten Mietausgaben über mehrere Hundert Euro zusätzlich in der Haushaltskasse freuen können.
Wüstenrot-Chef Bernd Hertweck macht zudem auf eine weitere Möglichkeit aufmerksam, im Alter von der eigenen Immobilie zu profitieren: Wer sich verkleinert und im Ruhestand beispielsweise das zu groß gewordene Haus verkauft, um in eine seniorengerecht ausgebaute Eigentumswohnung zu ziehen, kann dank der Preis-Differenz häufig einen beträchtlichen Überschuss realisieren.
Mehr Prämie für mehr Anspruchsberechtigte ab 2021
Die Eignung als Altersvorsorgeinstrument ist einer der Gründe, die den Gesetzgeber dazu bewogen haben, die Bürger mit der Wohnungsbauprämie bei der Bildung von Wohneigentum zu unterstützen. Diesbezüglich weist Bernd Hertweck auf eine wichtige, zum Jahreswechsel anstehende Änderung hin: die Verbesserung der Wohnungsbauprämie ab Januar 2021.
Kernpunkt der Novellierung der Fördermaßnahme ist die Ausweitung des Personenkreises, der die Wohnungsbauprämie beantragen kann: Mit der Anhebung der Gehaltsobergrenzen für den Erhalt der staatlichen Förderung wird die Anzahl der Anspruchsberechtigten deutlich steigen.
Das neue Einkommenslimit beläuft sich auf 35.000 Euro (bislang 25.600 Euro) für Alleinstehende und 70.000 Euro (bislang 51.200 Euro) für Ehepaare. Wichtig: Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, also das Bruttoeinkommen minus Werbungskosten, Freibeträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Einer Prognose des Marktforschungsinstituts Empirica zufolge dürften in den kommenden Jahren aufgrund der erweiterten Einkommensgrenzen um die ein- bis eineinhalb Millionen Deutsche zusätzlich geförderte Sparformen nutzen.
Und die Anpassung der Gehaltsobergrenzen ist nicht die einzige positive Änderung, die das Förderinstrument im Rahmen der Novellierung erfährt: Ab Anfang 2021 sollen Bausparer auch von einem substanziell erhöhten Fördersatz und maximalen Fördervolumen profitieren. So werden künftig 10 statt bisher 8,8 Prozent Zuschüsse zur eigenen Sparleistung gezahlt, und das bis zu einer maximal geförderten Sparsumme von 700 Euro für Alleinstehende und 1.400 Euro für Ehepaare - aktuell sind es 512 Euro bei Ledigen und 1.024 Euro bei Verheirateten. Zusammengenommen ergeben diese beiden Erhöhungen bei voller Ausnutzung des Fördervolumens eine jährliche Zulage von 70 Euro für Singles beziehungsweise 140 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner.
Bernd Hertweck begrüßt die lang erwartete Verbesserung der Wohnungsbauprämie zum 1. Januar, welche die erste Anpassung des Förderinstrumentes seit dem Jahr 1996 darstellt. "Die Ausweitung des Berechtigtenkreises, der ab 2021 die verbesserte staatliche Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen kann, ist ein wertvoller Beitrag zur Eigenkapitalbildung gerade für Gering- und Durchschnittsverdiener", erklärt der Vorstandsvorsitzende der Wüstenrot Bausparkasse. "Die verbesserte Wohnungsbauprämie macht das Vorsparen als unverzichtbare Basis des Wohneigentums für viele Menschen jetzt noch attraktiver."
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Datum: 17.12.2020 - 11:21 Uhr
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