Das EU-China Investitionsabkommen: Kein Erfolg für den Schutz der Menschenrechte in China
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In der Präambel des Investitionsabkommens treffen die EU und China die Aussage, sie würden mit dem Abkommen Investitionen fördern, die zugleich in anspruchsvoller Weise Umwelt- und Arbeitsrechte schützen und damit zum Kampf gegen Klimawandel und Zwangsarbeit beitragen. Doch ist dieser vollmundige Satz nicht mit einer Anforderung zur Ratifizierung und Durchsetzung der relevanten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vor Inkrafttreten des Investitionsabkommens unterlegt.
"In einer Zeit, in der Nicht-Regierungsorganisationen weltweit auf die menschenverachtende Zwangsarbeit in China hinweisen, lässt sich die EU im Investitionsabkommen mit der unverbindlichen Zusage abspeisen, auf die Ratifizierung internationaler Arbeitsnormen hinzuarbeiten. Das ist eindeutig zu wenig", so Dr. Sabine Ferenschild vom SÜDWIND-Institut. "Angesichts der Erkenntnisse zum Umfang von Zwangsarbeit durch Uigur*innen in der chinesischen Autonomen Region Xinjiang ist das zudem zynisch."
Diese Einschätzung teilt das SÜDWIND-Institut mit einer globalen Allianz aus Menschenrechtsorganisationen und Gewerkschaften, die heute eine "Gemeinsame Erklärung zur Integration von durchsetzbaren Menschenrechtsklauseln im EU-China-Investitionsabkommen" (Joint Appeal on the Inclusion of Enforeable Human Rights Clauses in the EU-China-Comprehensive Agreement on Investment) veröffentlicht haben. Das SÜDWIND-Institut gehört zu den Unterzeichnern dieser Erklärung.
"Ähnlich wie beim Großprojekt 'Neue Seidenstraße'", so SÜDWIND-Mitarbeiter Dr. Pedro Morazán, "scheint die EU immer noch auf das Dogma 'Wandel durch Handel' zu setzen. Dass diese Politik der letzten beiden Jahrzehnte gescheitert ist, sollte eigentlich auch der EU-Kommission klar sein. An der Menschenrechtssituation z. B. in Hong Kong wird sich auch durch die aktuellen Bestimmungen im Investitionsabkommen kaum etwas ändern."
Gemeinsam mit anderen Nicht-Regierungsorganisationen und Gewerkschaften fordert SÜDWIND deshalb von der EU, dass sie vor Inkrafttreten des Investitionsabkommens auf der Ratifizierung der Kernarbeitsnormen zu Zwangsarbeit (Nr. 29 und Nr. 105) sowie zu Gewerkschaftsfreiheit und Kollektivverhandlungen (Nr. 87 und Nr. 98) durch China besteht.
Weiterführende Informationen:
- Erklärung: Joint Appeal on the Inclusion of Enforeable Human Rights Clauses in the EU-China-Comprehensive Agreement on Investment (https://www.uyghurcongress .org/en/press-release-joint-appeal-calls-for-human-rights-safeguards-in-eu-chi na-investment-agreement/) - Blogbeitrag: " Das EU-China-Investitionsabkommen: Ein Erfolg für den Schutz der Menschenrechte in China? (http://suedwind-institut.blogspot.com/2021/01/da s-eu-china-investitionsabkommen-ein.html) " - Fact Sheet: Zwangsarbeit in Xinjiang. Europäische Unternehmen profitieren von der Unterdrückung der Uigur*innen (https://www.suedwind-institut.de/alle-verfu egbaren-publikationen/fact-sheet-zwangsarbeit-in-xinjiang-europ%C3%A4ische-unt ernehmen-profitieren-von-der-unterdr%C3%BCckung-der-uigurinnen.html)
Pressekontakt:
Dr. Sabine Ferenschild, Tel.: 0228-763698-16, E-Mail:
ferenschild@suedwind-institut.de
Dr. Pedro Morazán, Tel.: 0228-763698-12, E-Mail: morazan@suedwind-institut.de
Nathalie Grychtol, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit, Tel.:0228-763698-14,
E-Mail: grychtol@suedwind-institut.de
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Datum: 13.01.2021 - 10:02 Uhr
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