ZDK betont Vereinbarkeit von Infektionsschutz und Automobilhandel
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Das Kfz-Gewerbe würde diese schwer verständliche Regelung gleichwohl akzeptieren und mittragen, wenn sie aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich wäre. Dies sei aber gerade nicht der Fall. Die großflächigen Verkaufsräume in den Autohäusern und die vergleichsweise geringe Zahl gleichzeitig anwesender Kunden in Verbindung mit umfassenden Hygienekonzepten ließen keine Infektionsgefahr aufkommen. "Wer jetzt aus lauter Not beim Lebensmitteldiscounter Autozubehör in den Einkaufswagen packt und an der Kasse Schlange steht, wäre im Autohaus besser aufgehoben, weil er sich dort so sicher fühlen kann wie in Abrahams Schoß", ergänzt ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn.
Man sei laut Peckruhn durchaus bereit zur Umsetzung noch strengerer Abstands- und Hygieneregeln in Abstimmung mit der zuständigen Berufsgenossenschaft, um die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern bestmöglich zu schützen. Nicht verhältnismäßig sei es dagegen, den stationären Automobilhandel weiterhin komplett zu verbieten. Der mit Abstand wichtigste Absatzkanal für Kraftfahrzeuge dürfe nicht längerfristig verstopft werden. Ansonsten drohe dem Kfz-Handel wie auch der Automobilindustrie mit ihren insgesamt rund 1,3 Millionen Beschäftigten ein verheerender und nicht wiedergutzumachender Schaden.
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Datum: 18.01.2021 - 16:19 Uhr
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