Behandlung bei Corona-Erkrankung in der Patientenverfügung verankern
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Eine Patientenverfügung gehört hierzulande zu den unterschätzten Dokumenten. Dies geht vor allem mit dem Vorurteil einher, dass mittels einer Patientenverfügung bestimmte Behandlungen ausgeschlossen werden. Das Spektrum dieses Dokuments ist weitaus größer und umfassender, schließlich kann mit einer Patientenverfügung die Behandlungsweise den eigenen Wünschen entsprechend geregelt werden und somit auch explizit Behandlungen mit aufführen, die für den Patienten einen hohen Stellenwert genießen.
Behandlung der Corona-Erkrankungen in der Patientenverfügung verankern
In der aktuellen Krisensituation kann eine Patientenverfügung an Bedeutung gewinnen. Das Coronavirus erfährt trotz aller drastischen Maßnahmen schwer Eindämmung und immer mehr Menschen müssen intensivmedizinisch in den Krankenhäusern behandelt werden. Im Fall einer Covid-19-Erkrankung ist bei vielen Patienten eine künstliche Beatmung notwendig. Diese ist in zahlreichen Patientenverfügungen als lebenserhaltende Maßnahme ausgeschlossen, weil viele Menschen keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschen, um nicht Jahre im Koma zu verbringen. Daher sollte die Patientenverfügung um einen entsprechenden Corona-Passus ergänzt werden, damit die künstliche Beatmung bei einer Corona-Erkrankung Anwendung finden kann.
Mit der Patientenverfügung können die eigenen Behandlungswünsche zum Ausdruck gebracht werden. Ärzten und vor allem Angehörigen werden harte Entscheidungen in Bezug auf die Behandlung des Patienten abgenommen. Mittlerweile können alle relevanten Dokumente online erstellt (https://www.patientenverfuegungplus.de/patientenverfuegung) und hinterlegt werden. Damit können Ärzte und Angehörige die Patientenverfügung im Volltext jederzeit online einsehen und den Wünschen entsprechend handeln.
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Datum: 20.01.2021 - 10:21 Uhr
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