Corona und Autofahren: Das gilt im Lockdown / ADAC Straßenwacht leistet uneingeschränkt Pannenhilfe
ID: 1874942
Wo immer möglich sollte auch im Auto Abstand gewahrt werden. Doch es darf auch dann mit dem erlaubten Personenkreis gefahren werden, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Fahrten mit Personen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sollten auf das Nötigste beschränkt werden. Ein Mundschutz ist zwar nicht vorgeschrieben, aber ratsam.
Generell ist es beim Autofahren erlaubt einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, dabei muss das Gesicht erkennbar bleiben. Ansonsten kann ein Bußgeld drohen. Die Maske am Rückspiegel aufzuhängen, ist allerdings keine gute Idee, da sie dort die Sicht beeinträchtigen kann.
Beim Tanken sind die Abstandsregeln zu beachten, außerdem gilt eine Maskenpflicht. Ein Mund-Nasen-Schutz (FFP2- oder medizinische Maske) ist daher schon beim Aussteigen und während des Tankvorgangs zu tragen. Werkstätten sind geöffnet, da diese als systemrelevant gelten. Auch die Prüfstationen sind aktuell nicht vom Lockdown betroffen und können weiterhin prüfen, da die Hauptuntersuchung eine behördliche Verpflichtung zur Erhaltung der Verkehrssicherheit darstellt. Autofahrer sollten aber einen Termin vereinbaren und nicht spontan zur Prüforganisation fahren. Aktuell sind auch Waschanlagen weiter geöffnet.
Die ADAC Straßenwacht ist auch während des Lockdowns für havarierte Mitglieder da und leistet Pannenhilfe. Alle Fahrer des ADAC orientieren sich an den vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Hygienevorschriften.
Pressekontakt:
ADAC Kommunikation
T +49 89 76 76 54 95
mailto:aktuell@adac.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/7849/4816851
OTS: ADAC
Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 20.01.2021 - 11:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1874942
Anzahl Zeichen: 2326
Kontakt-Informationen:
Stadt:
München
Kategorie:
Auto & Verkehr
Diese Pressemitteilung wurde bisher 342 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Corona und Autofahren: Das gilt im Lockdown / ADAC Straßenwacht leistet uneingeschränkt Pannenhilfe"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ADAC (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).