Homeoffice: Das ist beim Datenschutz zu beachten
ID: 1876164
Zu Beginn der Pandemie mussten viele Mitarbeitende oft sehr kurzfristig ihren Arbeitsplatz ins Homeoffice verlagern. In dieser für alle Beteiligten neuen Situation wurde viel improvisiert. Inzwischen ist klar: Das Homeoffice wird auch langfristig eine wichtige Rolle in unserer Arbeitswelt einnehmen. Unternehmen sollten deshalb ihre Arbeitsprozesse so gestalten, dass sie auch beim mobilen Arbeiten weiterhin die seit Mai 2018 geltenden Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) bei der Verarbeitung personenbezogener Daten einhalten.
"Bisher gab es nur wenige Bußgelder. Aber die Coronakrise darf mittlerweile kein Grund mehr sein, die Anforderungen der EU-DSGVO zur Datenverarbeitung nicht einzuhalten, wenn von zuhause gearbeitet wird", erklärt Mareike Vogt, Fachexpertin für Datenschutz TÜV SÜD. "Unternehmen sollten ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) entsprechend für eine rechtskonforme Verarbeitung von personenbezogenen Daten auch an Heimarbeitsplätzen anpassen. Kleinere Unternehmen mit wenig Ressourcen sollten dabei im Zweifel auch die Hilfe unabhängiger externer Experten nutzen, bevor sie das Risiko von Bußgeldern oder eines Imageschadens eingehen."
Folgende Punkte zum Datenschutz sollten Unternehmen und Mitarbeitenden bei der Arbeit im Homeoffice beachten:
- Sichere IT-Infrastruktur Dem Arbeitnehmer sollten betriebliche Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden, mit denen er sich ins Unternehmensnetz einwählen kann. Idealerweise handelt es sich dabei um ein in sich geschlossenes Virtual Private Network (VPN). Falls im Einzelfall ein Mitarbeiter doch sein eigenes Gerät nutzen muss, um zu arbeiten, sollten auch hier entsprechende Maßnahmen getroffen werden. - Schulungen sensibilisieren gegen Phishing Die Angriffsfläche für Phishingattacken wächst, sobald vermehrt im Homeoffice gearbeitet wird. Für den verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Daten sollten daher sämtliche Mitarbeiter verstärkt gegen solche Bedrohungen geschult werden. - Vereinbarungen zum Homeoffice treffen Mit Mitarbeitern, die zeitweise von zuhause arbeiten, sollte eine Vereinbarung zur künftigen Arbeit im Homeoffice getroffen werden. Darin müssen im Einzelfall zutreffende Pflichten und vereinbarte Schutzvorkehrungen dokumentiert werden. Um dies datenschutzrechtlich von Anfang an sicher zu gestalten, sollte eine solche Regelung am besten von Beginn an getroffen und unterschrieben werden oder dies schnellstmöglich nachgeholt werden. Neben allgemeinen Maßnahmen zum Schutz, kann in einer solchen Vereinbarung auch ein Kontrollrecht des Arbeitgebers über den bestehenden Heimarbeitsplatz vereinbart werden. - Private und geschäftliche Daten trennen Private und geschäftlichen Daten sollten getrennt sein. Auch hier sollten am besten alle Maßnahmen individuell innerhalb einer getroffenen Vereinbarung dokumentiert werden. - Regeln für Auftragsdatenverarbeitung beachten Verarbeitet ein Unternehmen für ein anderes im Auftrag personenbezogene Daten, muss weiterhin beachtet werden, was innerhalb des Auftragsverarbeitungsvertrags vereinbart wurde - unter anderem die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) dürfen auch in solchen Situationen nicht unterschritten werden. - Kontrolle im Homeoffice: Was ist erlaubt? Persönliche Kontrollbesuche sind nur erlaubt, wenn der Besuch vorher abgesprochen und nicht bloß angekündigt wurde. Keylogger-Software, die jeden Tastaturanschlag speichert und den Bildschirm hin und wieder fotografiert ist ebenfalls nur erlaubt, wenn ein konkreter Anlass vorliegt und der Einsatz der Software kommuniziert wurde. Zugriff auf geschäftlichen E-Mail-Verkehr darf der Chef immer einfordern; sind E-Mails jedoch durch den Betreff bereits deutlich als privat erkenntlich, dürfen diese auch bei Verbot der E-Mail-Privatnutzung nicht einfach so gelesen werden. Eine Kontrolle, ob private Mails verschickt wurden, ohne Einsicht, ist jedoch möglich. Ebenso möglich ist es, den Browser-Verlauf des Dienst-Laptops auszuwerten - nicht jedoch des privaten Computers. Programme, wie z.B. Microsoft Teams zeigen zudem an, wer gerade online ist. In jedem Fall ist bei solchen Maßnahmen der Betriebsrat und der Datenschutzbeauftragte mit einzubeziehen.
"Letzten Endes zeigen diese Punkte deutlich, dass im besten Fall eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Mitarbeitern und der Firmenführung getroffen wird, in der alle Aufgaben, Kontroll-Möglichkeiten und sonstigen Regularien festgelegt werden, um Klarheit zu schaffen", sagt Mareike Vogt. "Unabhängige Experten können auch dabei unterstützen." Mehr Informationen über die Leistungen von TÜV SÜD im Bereich Datenschutz sind verfügbar unter: https://www.tuvsud.com/de-de/dienstleistungen/cyber-security/datenschutz .
Pressekontakt:
Sabine Krömer
TÜV SÜD AG
Unternehmenskommunikation
Westendstr. 199, 80686 München
Tel.+49 (0) 89 / 57 91 - 29 35
Fax+49 (0) 89 / 57 91 - 22 69
E-Mail: mailto:sabine.kroemer@tuvsud.com
Internet http://www.tuvsud.com/de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/38406/4821485
OTS: TÜV SÜD AG
Original-Content von: TÜV SÜD AG, übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 26.01.2021 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1876164
Anzahl Zeichen: 5709
Kontakt-Informationen:
Stadt:
München
Kategorie:
Arbeit
Diese Pressemitteilung wurde bisher 652 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Homeoffice: Das ist beim Datenschutz zu beachten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
T (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Gefährliche Teile, fehlerhafte Funktionen, gesundheitsschädliche Substanzen: Sicherheitsmängel können jedes Produkt betreffen, von Autos über Spielzeug bis zu Elektronik oder sogar Kleidung. Wird ein Sicherheitsmangel nachgewiesen, kann es zu einem Produktrückruf kommen. "In Europa gewÃ
TÜV SÜD gibt Tipps zum sicheren Einsatz von Heizlüftern (FOTO) ...
Auch wenn ein milder Oktober den Start der Heizperiode verzögert hat: Spätestens jetzt stellt sich für viele Verbraucher die Frage, wie sie in den Wintermonaten zu Hause heizen wollen. Dabei kommen nicht nur Aspekte rund ums Energiesparen zum Tragen - immer mehr Menschen suchen verlässliche LÃ
TÜV-Verband: Vorsicht bei Nutzung privater Notstromaggregate ...
Mit dem Kauf eines benzinbetriebenen Stromgenerators wollen sich Haushalte gegen Blackouts wappnen. Beim Einsatz der Geräte daheim lauern allerdings einige Gefahren. Der TÜV-Verband rät deshalb zu einer umsichtigen Nutzung. Falls der Strom ins Hausnetz eingespeist wird, sollten sich Elektrofach
Weitere Mitteilungen von T
Umfrage zu Homeoffice während der Pandemie: Kaum fehlende Angebote (FOTO) ...
Wenn es technisch und organisatorisch möglich ist, bekommen die allermeisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Wunsch, vom Homeoffice aus zu arbeiten, erfüllt. Das ergibt eine repräsentative Civey-Umfrage unter Beschäftigten. Die Aussage "Ich will im Homeoffice arbeiten, mein Arbeitg
Corona-Krise: Pandemie verstärkt Einkommensungleichheit von Menschen in der zweiten Lebenshälfte (FOTO) ...
In der Corona-Krise hat sich die finanzielle Situation vieler Menschen verändert. Eine Studie auf Basis des Deutschen Alterssurveys (DEAS) beschreibt die Einkommenssituation und ihre Auswirkung auf den Lebensstandard von Personen ab 46 Jahren nach der ersten Welle der Corona-Pandemie. Im Juni/Juli
Neue Studie der Otto Brenner Stiftung: Wie Arbeitnehmer*innen in Ost und West soziale Ungleichheit wahrnehmen (FOTO) ...
+++ Arbeitnehmer*innen nehmen Unterschiede zwischen Ost und West verschieden wahr +++ Ungerechtigkeitsempfinden weiterhin geprägt durch Gefälle bei Arbeitsbedingungen, Einkommen und Rentenhöhe +++ Wahrnehmung der Unterschiede stark abhängig von Nachwendeerfahrungen und Alter +++ Staat, Gewerksch
Erneut unter den besten Zehn: American Express ist Top Arbeitgeber ...
American Express ist Top Employer 2021. Das Unternehmen erhält die Auszeichnung zum fünften Mal in Folge und gehört damit erneut zu den Arbeitgebern in Deutschland, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein herausragendes Arbeitsumfeld bieten. Auch in diesem Jahr gehört das Unternehmen zu den ze




