Wärme aus Biogasanlagen: Steuern auf Strom und Wärme

Wärme aus Biogasanlagen: Steuern auf Strom und Wärme

ID: 1877828

Während die Energiekosten laufend steigen, sinken die Steuern darauf immer weiter / Denn viele Urteile der Bundesfinanzrichter zwingen die Finanzverwaltung, die Steuern auf Wärme aus Biogasanlagen zu senken



(PresseBox) - Seit vielen Jahren herrscht Streit um die Besteuerung von Strom und Wärme, insbesondere aus Biogasanlagen, wenn die Energie privat verwendet wird. Auch wenn noch nicht alle Fragen und Fälle, die vor Gericht gelandet sind, geklärt sind, kann man festhalten: Die Steuerbelastungen für Energie sinken. ?Die Rechtsprechung senkt die für die Entnahmebesteuerung anzusetzenden Werte nach und nach. Auch die Finanzverwaltung gibt in Teilbereichen bereits nach. Sehr zur Freude der Betriebsinhaber und Anlagenbetreiber, angesichts der stetig sinkenden Zukunftsaussichten der Biogasbranche?, sagt Mauritz von Wersebe, Steuerberater bei Ecovis in Bergen auf Rügen.

Unklare steuerliche Situation und viele Streitfälle

Da sich Strom- und Wärmeerzeugung außerhalb des eigentlichen Geschäfts der Landwirtschaft abspielen, schaut die Finanzverwaltung genau hin und nimmt die Umsatzbesteuerung unter die Lupe. Der Grund dafür: Die Betreiber reduzieren die Steuerlast ihrer zu 19 Prozent steuerpflichtigen Erlöse aus dem Strom- und Wärmeverkauf um den Vorsteuerabzug aus den Investitionskosten. Dieser teils erheblichen Vorsteuererstattung wiederum rechnet der Fiskus hohe Mehrwertsteuern auf die Privatverwendung der Energie gegen. Die vielen Streitfälle waren also von Anfang an vorprogrammiert. Nachdem die Stromsituation weitestgehend klar ist, konzentriert sich der Streit zwischen Betreibern und Finanzverwaltung auf die Wärme.

Bei vielen Gerichtsentscheidungen war die Frage zu klären, wie die Umsatzbesteuerung der privaten Energieverwendung zu erfolgen hat. Auch unentgeltliche oder verbilligte Abgaben an Dritte waren zu beurteilen. Bereits 2012 stellten die obersten Finanzrichter aus München fest, dass die Wärmeentnahme mangels greifbarer Fernwärmenetze und daraus ableitbarer Marktpreise auf Basis der Selbstkosten zu bewerten sei.

Die Selbstkosten ermitteln: energetische oder Marktwertmethode

Um die Selbstkosten zu ermitteln, setzten die Finanzämter hohe Werte von bis zu 15 Cent je Kilowattstunde (kWh) an. Dabei berücksichtigten sie die gesamten Investitionskosten der Biogasanlage und teilten die Kosten nach der energetischen Methode auf. Diese greift nur auf das Mengengerüst zu, also auf die erzeugten Kilowattstunden an Strom und Wärme.



Die Ermittlung der Selbstkosten mit dieser Vorgehensweise hat der Bundesfinanzhof (BFH) zwischenzeitlich abgelehnt, da hier Äpfel mit Birnen verglichen werden: Strom und Wärme sind keine gleichwertigen Wirtschaftsgüter. Vielmehr muss die Ermittlung nach der Marktwertmethode erfolgen, so der BFH. Dabei sind neben den produzierten Mengen auch die Preisverhältnisse zu berücksichtigen. Da der Strompreis um ein Vielfaches höher als der Wärmepreis ist, ergeben sich viel niedrigere Entnahmewerte um circa drei Cent je kWh für die Wärme.

?Das Friedensangebot der Finanzverwaltung, für die eigenverbrauchte Wärme den bundesweit durchschnittlichen Fernwärmepreis mit rund sieben Cent anzusetzen, haben verschiedene Finanzgerichte torpediert. Schließlich haben sie dem Angebot eine Absage erteilt?, sagt von Wersebe, und erklärt: ?Die Wärmeversorgung eines Stadtwerks lässt sich mit der Wärmelieferung von Biogasanlagen nicht vergleichen.? Nach Erhebungen des Fachverbands Biogas e. V. in Freising bei München liegen die durchschnittlichen Wärmepreise von Biogasanlagen bei etwa 2,7 Cent je kWh.

Die ertragsteuerliche Seite der Wärmeabgabe

Auch von den Ertragsteuern forderte die Finanzverwaltung ihren Anteil und wollte unter Ansatz der Selbstkosten hohe Einkommensteuern fordern. Dem hat der BFH kürzlich Einhalt geboten (Urteil vom 12. März 2020, Aktenzeichen IV R 9/17). ?Bei der Wärme handelt es sich um ein Kuppelprodukt, das bei der Stromproduktion zusätzlich anfällt?, sagt von Wersebe. Da Biogasanlagen aber in erster Linie auf die Stromproduktion ausgerichtet sind, darf für die Entnahme der Wärme auch nur ein Wert von zwei bis drei Cent je kWh berechnet werden.

Wird Wärme komplett kostenlos abgegeben, beispielsweise um den KWK-(Kraft-Wärme- Kopplung-)Bonus zu bekommen, hat die Finanzverwaltung jetzt eingelenkt. Sie hat angeordnet, dass bei solchen betrieblichen Gründen für die Wärmeabgabe nicht mehr von einer gewinnerhöhenden steuerpflichtigen Entnahme auszugehen sei.

Mauritz von Wersebe, Steuerberater bei Ecovis in Bergen auf Rügen

Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. In über 100 deutschen Büros arbeiten fast 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weltweit sind es fast 8.500 in nahezu 80 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.

Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.

www.ecovis.com

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. In über 100 deutschen Büros arbeiten fast 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weltweit sind es fast 8.500 in nahezu 80 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzleikann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.www.ecovis.com



drucken  als PDF  #silversqueeze - PARTY LÄUFT Elektroautos boomen - und brauchen Rohstoffe
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 03.02.2021 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1877828
Anzahl Zeichen: 5693

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Finanzwesen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 565 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wärme aus Biogasanlagen: Steuern auf Strom und Wärme"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ecovis und RTS seit 1. Januar 2025 unter gemeinsamem Markendach ...
Die Mittelstandsberatungen Ecovis und RTS werden ab dem 1. Januar 2025 untereinem gemeinsamen Markendach auftreten. Damit stärken sie ihre Präsenz und Expertise in Südwestdeutschland und bieten ihren Mandanten ein erweitertes Leistungsspektrum. Während RTS-Mandanten künftig Zugang zu einem der

Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht: Wann gilt ein Verpächter als Landwirt- ...
Wenn Eigentümer Grundstücke an Nichtlandwirte verkaufen wollen, können Landwirte ein Vorkaufsrecht geltend machen. Wer jedoch im Sinne des Gesetzes als Landwirt gilt, ist immer wieder Gegenstand verschiedener gerichtlicher Auseinandersetzungen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt

Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Verlängerung der Erleichterungen bis 2028 ...
Die Bundesregierung hat die Tarifermäßigung bis 2028 verlängert und schafft damit Entlastung für die Landwirtschaft. Sie reagiert damit auf die Proteste der Landwirtinnen und Landwirte im vergangenen Winter gegen die geplante Streichung der Agrardiesel-Vergünstigung. Was die Maßnahmen für lan


Weitere Mitteilungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft


Elektroautos boomen - und brauchen Rohstoffe ...
Deutsche schätzen das eigene Auto, mehr als vor der Corona-Pandemie. Elektroautos sind besonders gefragt. Im vergangenen Jahr gingen beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) mehr als 255.000 Anträge bezüglich Elektroautos ein. Rund 140.000 davon bezogen sich auf Bat

Warum Gold, warum jetzt ...
Fiat-Währungen verlieren an Wert. Gold kann nicht inflationiert werden. Die Geldmenge wird ständig erhöht. Gold dagegen wird um rund 1,3 Prozent mehr im Jahr, Tendenz rückläufig, Schlagwort Peak. Ähnlich dem Gold ist Bitcoin. Diese ?Währung? kann weltweit höchstens auf 21 Millionen Stück an

Lithium-Nachfrage ohne Ende*** ...
Mit Joe Biden als dem 46. US-Präsident ist die Politik und Wirtschaft wieder berechenbarer! Der sogenannte ?GREEN DEAL? wird nun Realität! Lithium-Aktien machen Millionäre! NEUER LITHIUM-STAR BRICHT WIEDER AUS! BESTE LAGE, BESTE JURSIDIKTION und  TESLAS GIGAFACTORY fast um die Ecke! Jetzt tritt

#silversqueeze - PARTY LÄUFT ...
Was wir derzeit an den Börsen erleben, ist wieder einmalig in der Geschichte, so wie damals die Silberspekulation der Gebrüder Hunt! Silber und Silberminen sind außer Rand und Band! Viele Geschichten aus der Vergangenheit wiederholen sich. So scheinbar auch die sensationelle Geschichte der Gebrü


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z