Wetterchaos: Einfach zu Hause bleiben-
ID: 1879255
ARAG Expertenüber Recht und Pflichten von Arbeitnehmern bei Unwetter
Drohen Sanktionen, wenn man zu spät kommt?
Da kein Verschulden der Arbeitnehmer vorliegt, wenn diese aufgrund des witterungsbedingten Straßenchaos' zu spät zur Arbeit kommen, besteht in der Regel auch keine Grundlage für Sanktionen, wie einen Verweis oder gar eine Abmahnung. ARAG Experten räumen aber ein, dass es Arbeitnehmern durchaus zuzumuten ist, bei anhaltend schlechter Witterung das Haus früher als gewohnt zu verlassen. Wer es unter solchen Bedingungen also erkennbar darauf ankommen lässt, zu spät zur Arbeit zu erscheinen, ohne sich auf eine längere Anfahrtszeit einzustellen, riskiert zu Recht einen Anpfiff vom Chef.
Muss man nacharbeiten?
Die Pflicht, ersatzweise die verpassten Arbeitsstunden nachzuholen, hängt entscheidend von den arbeitsvertraglichen Gegebenheiten und ihrer Zumutbarkeit ab. So ist eine Nachleistung der liegengebliebenen Arbeit in Betrieben mit Gleitzeit sicherlich meistens möglich. Einer halbtags beschäftigten Mutter, die nach der Arbeit ihren Sprössling vom Kindergarten abholen muss, ist eine Nacharbeit nach der regulären Arbeitszeit aber sicher nicht zuzumuten.
Wer trägt das Betriebsrisiko?
Ein Arbeitsvertrag ist eine denkbar einfache Sache: Lohn für Arbeitsleistung! Der Arbeitnehmer stellt seine Arbeitsleistung zur Verfügung und erhält dafür vom Arbeitgeber monatlich sein vereinbartes Entgelt. Heißt das aber gleichzeitig, ohne Arbeit kein Lohn? Nicht unbedingt, sagen ARAG Experten: Es können Umstände eintreten, die es Arbeitnehmern unmöglich machen, ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Eine solche so genannte Leistungsstörung ist zum Beispiel eine Erkrankung, die es dem Arbeitnehmer unmöglich macht, an seinem Arbeitsplatz zu erscheinen; trotzdem erhält er zunächst weiterhin sein monatliches Gehalt. Auch wenn es von der Arbeitgeberseite zu Leistungsstörungen etwa durch defekte Produktionsmaschinen oder Stromausfall kommt, erhält der Arbeitnehmer seinen vereinbarten Lohn. Denn das Betriebsrisiko trägt allein der Arbeitgeber.
Bei Unwetter: Wer trägt das Wegerisiko?
Wenn winterliche Straßenglätte, umgestürzte Bäume oder Überschwemmungen es unmöglich machen, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen, greift der Begriff des Betriebsrisikos nicht. Das Bundesarbeitsgericht spricht in solchen Fällen von einem witterungsbedingt bestehenden Wegerisiko. Das Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer. Er muss grundsätzlich dafür sorgen, dass er pünktlich zur Arbeit kommt ? auch bei widrigen Wetterverhältnissen oder eingestelltem Bahnverkehr. Wird der Arbeitnehmer durch höhere Gewalt an seiner Arbeitsleistung gehindert, entfällt deshalb sein Entgeltanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Dann gilt also: Keine Arbeit, kein Lohn.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 08.02.2021 - 13:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1879255
Anzahl Zeichen: 4050
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Düsseldorf
Kategorie:
Auto & Verkehr
Diese Pressemitteilung wurde bisher 516 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wetterchaos: Einfach zu Hause bleiben-"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Mit der Entscheidung zu heiraten stellen sich für viele Paare auch rechtliche Fragen: Welcher Familienname soll es sein? Worauf muss bei der Planung geachtet werden? Was gilt für bestehende Verträge - und ändert sich sonst noch etwas? Pünktlich zur Hochzeitssaison geben die ARAG Experten einen
Von Namen bis Verträge: Was sich mit der Ehe ändert ...
Mehr Freiheit beim Familiennamen Seit Mai 2025 gilt in Deutschland ein reformiertes Namensrecht. Ehepaare können seither deutlich freier entscheiden, welchen Namen sie künftig führen möchten. Das Wichtigste: Das Tragen von Doppelnamen, die sich aus dem Geburtsnamen der Frau und dem des Mannes z
ARAG Konzern erzielt erneut starkes Beitragsplus ...
- Die Bruttobeitragseinnahmen des ARAG Konzerns stiegen in 2025 um 13,2 Prozent - Das Rechtsschutzgeschäft wuchs um 11,5 Prozent - Die Krankenversicherung legte erneut stark um 18,4 Prozent zu - Die Combined Ratio verbesserte sich auf 89,4 Prozent - Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstät
Weitere Mitteilungen von ARAG SE
Schneechaos: Bei der KRAVAG reiht sich Hilferuf an Hilferuf (FOTO) ...
Querstehende Lkw, umgekippte Sattelschlepper und ein Räumfahrzeug im Graben: Im Schwerverkehr sorgt der Wetterumschwung für Chaos. Im Auftrag des Lkw-Versicherers KRAVAG sind Bergungsunternehmen im Dauereinsatz. "Bei uns reiht sich Hilferuf an Hilferuf - Schnee, Glätte und schlechte Sicht f
Hankook und FFF Racing starten beim 24h-Rennen auf dem Nürburgring (FOTO) ...
Hankook und das FFF Racing Team werden beim 49. ADAC TOTAL 24h-Rennen auf dem Nürburgring einen Lamborghini Huracán GT3 EVO einsetzen. Der Premium-Reifenhersteller und das im internationalen GT-Sport erfolgreiche FFF Racing Team, welches von Lamborghini Squadra Corse unterstützt wird, schließen
SKODA AUTO Deutschland und Deutscher Eishockey-Bund verlängern exklusive Partnerschaft bis 2023 (FOTO) ...
> 2017 begründete Zusammenarbeit wird bis 2023 fortgesetzt > Sponsoring umfasst Fahrzeugpartnerschaft, Präsenz der Marke SKODA auf den Trikots der deutschen Nationalmannschaft sowie auf der Eisfläche SKODA AUTO Deutschland schickt die erfolgreiche Partnerschaft mit dem Deutschen Eishockey
KBA weist Widersprüche gegen Mercedes Rückrufbescheide zurück und bestätigt: Daimler hat manipuliert ...
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat aktuell bestätigt, dass nahezu alle Widersprüche, die die Daimler AG gegen die Diesel Rückrufbescheide eingelegt hatte, zurückgewiesen wurden. Lediglich in einem Fall stehe die Entscheidung noch aus. Damit bekräftigt das KBA, was es seit 2018 regelmäßig fest




