Neue Provisionsregelungen für Immobilien Verkäufer

Neue Provisionsregelungen für Immobilien Verkäufer

ID: 1879813

Ab dem 23.12.2020 gilt eine gesetzliche Provisionsteilung für Verkäufer und Käufer. Dies gilt nicht für alle Immobilien und nur für bestimmte Käufer. Wir beraten Sie!



(firmenpresse) - In Deutschland gilt seit dem 23.12.2020 eine einheitliche Provisionsregelung beim Verkauf von Immobilien.
Der Verkäufer muss nun die Hälfte der Provision tragen. In vielen Bundesländern war das auch bisher der Fall. "In Hessen galt bisher die reine Käuferprovision", erläutert Berthold G. Neitzel. Inhaber von Bene Immobilien Management, "die Verkäufer müssen sich nun erst darauf einstellen", so Neitzel. In der Regel wird nun 3,0 % vom Käufer und vom Verkäufer verlangt. Dies kann aber vereinbart werden. "Wir arbeiten immer auch für den Verkäufer UND für den Käufer", ergänzt Dr. Joachim Näder, verantwortlich für das Marketing bei Bene Immobilien, "daher ist diese Provisionsteilung eigentlich fair", so Näder.
Sie gilt für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser. Bei Mehrfamilienhäusern und gewerblichen Käufern gilt sie nicht. "Es gibt einige Ausnahmen, die wir unseren Kunden gerne erläutern", meint Berthold G. Neitzel.
Natürlich kann auch eine reine Innenprovision vereinbart werden, das heißt, der Verkäufer zahlt die Maklerprovision alleine und die Immobilie wird provisionsfrei angeboten.
Der Leistungskatalog von Maklern für Verkäufern ist umfangreich: Von der Zusammenstellung aller Unterlagen vom Amtsgericht und Bauamt, bis zur Wohnflächenberechnung und dem Energieausweis und prof. Fotos sind nur einige Beispiele.
Bene Immobilien Management leistet das alles zuverlässig und zeitnah zum Verkauf.
Weitere Leistungen sind:
Vermietung
Wertermittlung vom Sachverständigen
Energieausweis für Wohnbau und Gewerbe.





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Datum: 10.02.2021 - 09:10 Uhr
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Bau & Immobilien


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