Kinderhilfswerk kritisiert Lieferkettengesetz als unzureichend

Kinderhilfswerk kritisiert Lieferkettengesetz als unzureichend

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(ots) - Kinderhilfswerk kritisiert Lieferkettengesetz als unzureichend

terre des hommes: Sorgfaltspflicht muss für alle Unternehmen aus Risikobranchen gelten

Osnabrück. Das Kinderhilfswerk terre des hommes (tdh) hat die Einigung der Koalition auf ein Lieferkettengesetz als Fortschritt begrüßt, zugleich aber Nachbesserungen verlangt. Vorstandssprecherin Birte Kötter sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ): "Damit das Gesetz gegen Kinderarbeit wirkt, muss der Bundestag noch nachschärfen, denn die Sorgfaltspflicht muss für alle Unternehmen aus Risikobranchen gelten."

Kötter kritisierte, die neuen Regeln sollten zunächst nur für die 600 größten Unternehmen gelten. Auch nehme das Gesetz nur direkte Zulieferer in den Blick. "Es belässt die Verantwortung dafür, Missstände wie Kinderarbeit oder Hungerlöhne bei den weiteren Zulieferern aufzudecken, bei Nichtregierungsorganisationen und den Opfern selbst." Deshalb müsse der Bundestag noch nachschärfen.

Die tdh-Vorstandssprecherin betonte zugleich aber auch, die Einigung der Koalition bedeute einen wichtigen Schritt hin zu mehr Verantwortung für Unternehmen: "Sie müssen ihre Lieferketten kennen und transparent machen. Hilfsorganisationen und Gewerkschaften können für die Opfer künftig vor deutschen Gerichten klagen."

Das Gesetz soll ab 2023 große Unternehmen auf die Einhaltung von Menschenrechten auch bei Zulieferern im Ausland verpflichten. Es gilt der Einigung zufolge zunächst für Unternehmen mit mehr als 3000 in Deutschland Beschäftigten - inklusive Zeitarbeiter. Ab 2024 bereits sollen auch Unternehmen ab 1000 Beschäftigten darunter fallen.

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Datum: 12.02.2021 - 14:34 Uhr
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