Geld im Online-Casino Lapalingo verloren – Spieler erhält Einsatz vollständig zurück
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Verbotenes Glücksspiel im Internet – CLLB Rechtsanwälte setzt Schadenersatz durch
München, 17.02.2021. Rund 9.700 Euro hatte der Kläger im Online-Casino Lapalingo verzockt. Das Geld ist jedoch nicht verloren. Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, hat für seinen Mandaten den Betrag bis auf den letzten Euro zurückgeholt. Das Landgericht Meiningen hat mit Urteil vom 3. Februar 2021 entschieden, dass die Rabbit Entertainment Ltd. mit Sitz in Malta als Betreiberin des Online-Casinos Lapalingo dem Spieler seinen Einsatz erstatten muss (Az.: 2 O 616/20).
„Die Anbieter von Glücksspielen im Internet haben ihren Sitz regelmäßig nicht in Deutschland. Sie steuern ihre Geschäfte vom EU-Ausland, beispielsweise von Malta, aus und bieten auch in Deutschland das Glücksspiel in Online-Casinos an, wohlwissend, dass Online-Glücksspiel in Deutschland, bis auf wenige Ausnahmen, verboten ist. Spieler können sich deshalb wehren und ihr verlorenes Geld von den Anbietern zurückfordern“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.
Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall nahm über die Webseite www.lapalingo.de an Online-Glücksspielen im Internet teil. Betreiberin der Seite ist die beklagte Rabbit Entertainment Ltd. Der Kläger wohnt in Thüringen und loggte sich auch von dort in das Online-Casino ein. Dass das angebotene Glücksspiel in Thüringen sowie in weiten Teilen Deutschlands verboten ist, war ihm nicht bewusst. Im Laufe der Zeit verspielte er in dem Online-Casino rund 9.700 Euro. Das Geld wurde von seinem Girokonto abgebucht.
Wie das Landgericht Meiningen entschieden hat, muss die Rabbit Entertainment Ltd. den verlorenen Einsatz vollständig zurückzahlen. Das Gericht stellte fest, dass das Angebot zum Glücksspiel im Online-Casino über die deutschsprachige Webseite insbesondere an Kunden in Deutschland gerichtet ist. Der Kläger habe auch von seinem Wohnsitz in Deutschland am Online-Glücksspiel teilgenommen.
Im Glücksspielstaatvertrag ist jedoch geregelt, dass Online-Glücksspiel in Deutschland, auch zum Schutz des Einzelnen, weitgehend verboten ist. Mit dem Anbieten des Online-Glücksspiels habe die Rabbit Entertainment gegen das Verbot verstoßen und den Kläger geschädigt. Der Kläger könne daher die Rückzahlung des verlorenen Einsatzes verlangen, so das Gericht.
„Das weitreichende Verbot von Online-Glücksspiel in Deutschland umfasst auch ein sog. Mitwirkungsverbot. Das heißt, Banken oder Zahlungsdienstleister dürfen die Zahlungen beim Online-Glücksspiel erst gar nicht ermöglichen. Auch sie können in der Haftung stehen“, so Rechtsanwalt Cocron.
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Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de
Datum: 22.02.2021 - 14:04 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Istvan Cocron
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Recht und Verbraucher
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