Schlüsseleinwurf nicht immer grob fahrlässig
(LifePR) - Es ist nicht ohne Weiteres grob fahrlässig, den Schlüssel eines Fahrzeugs am Sonntag in den Briefkasten einer Werkstatt einzuwerfen. Wird das Fahrzeug gestohlen, so kann die Kaskoversicherung je nach den Umständen des Einzelfalls dazu verpflichtet sein, den Schaden zu ersetzen. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Oldenburg (Az.: 13 O 688/20).
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Pressemitteilung des LG Oldenburg .
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Datum: 24.02.2021 - 09:27 Uhr
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