Zahlungsmoratorium verwalten
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Prüfung – Nachweis– Prozesssteuerung: Auswirkungen des Coronavirus auf Forderungsmanagement und Beitreibungsverfahren in der Versorgungswirtschaft
Sollten keine weitergehenden gesetzlichen Regelungen getroffen werden, geht das Zahlungsausfallrisiko für Forderungen aus dem Zeitraum der Gültigkeit des Moratoriums komplett auf den Versorger über. Es ist nicht abwegig zu vermuten, dass die temporären Liquiditätsengpässe nach Abflauen der Krise durch die Endkunden nicht immer zu bewältigen sind. Es gilt, wirtschaftliche Interessen des Unternehmens sorgfältig mit der sozialen Verantwortung für die Betroffenen ins Gleichgewicht zu bringen.
Hier ist DSC für Sie der richtige Ansprechpartner, um den Spagat zwischen berechtigtem Endverbraucherschutz und der Wahrnehmung eigener wirtschaftlicher Interessen zu meistern. Wir unterstützen Sie nach individueller Abstimmung bei der ad hoc notwendigen und schnell umzusetzenden Anpassung bestimmter Geschäftsprozesse unter Berücksichtigung bestehender Vorgaben des Moratoriums sowie einer effizienten und sozial verträglichen Abwicklung der Beitreibung nach Beendigung der aktuellen Krise.
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Datum: 12.03.2021 - 10:02 Uhr
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Freigabedatum: 30.03.2020
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