Thema: Erweiterte Ruhezeit zu Ostern
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BVMB sieht keinen Anlass für einen Lockdown an Gründonnerstag und Ostersamstag in der Bauwirtschaft
Regelung sorgt für Irritationen in der Bauwirtschaft
?Welche Auswirkungen dadurch auf die Betriebe der Bauwirtschaft an Ostern zukommen, lässt die Bundesregierung bis zur Konkretisierung der Regelungen in den kommenden Tagen offen. Diese unklare Informationslage führt zu großen Irritationen bei den Bauunternehmen?, betont Michael Gilka, Hauptgeschäfts-führer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB).
Die Ankündigung dieser Regelung schafft vor allem deshalb Verunsicherung in der Branche, da sie einen erheblichen Interpretationsspielraum lässt. So steht offen die Befürchtung im Raum, dass auch die Baubetriebe und damit alle Bau-stellen in Deutschland in dieser erweiterten Ruhezeit stillstehen könnten, zumal sich bereits einzelne Ministerpräsidentinnen und -präsidenten dahingehend zitieren lassen, dass die Ruhetage auch für Betriebe und Unternehmen gelten müssten.
?Zwar ist die Eindämmung der Corona-Pandemie nach wie vor von höchster Priorität?, so Gilka weiter, ?jedoch besteht für einen Stillstand geplanter Baustel-len an Ostern absolut kein Anlass.?
Ohnehin seien die Unternehmen der Bauwirtschaft und ihre Beschäftigten ab-solut vorbildlich im Umgang mit den geltenden Hygienemaßnahmen und trügen kaum zum Infektionsgeschehen bei, hält Gilka fest.
Bauwirtschaft befürchtet erhebliche negative Auswirkungen
Vor allem beim Bau von Verkehrsinfrastruktur ist Ostern einer der wichtigsten Ter-mine des Jahres. Baustellen in dieser Zeit sind über Monate, teilweise über Jahre vorgeplant. Ein Abweichen von diesen Planungen würde zu erheblichen bauzeitlichen Verschiebungen führen und Infrastrukturmaßnahmen aufgrund des langen Planungsvorlaufes auf Monate verzögern. ?Die Auswirkungen auf die betroffenen Projekte wären immens?, ist sich Gilka sicher.
?Es ist von zentraler Bedeutung für die gesamte Bauwirtschaft, die Betriebe auch über Ostern offenhalten und die Baustellen wie geplant abwickeln zu können. Dafür müssen jetzt kurzfristig verlässliche Regelungen her?, mahnt der Hauptge-schäftsführer.
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Datum: 24.03.2021 - 10:46 Uhr
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