Lockdown Ostern 2021
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Rechtsanwalt Reinhard Willhelm vertritt die Interesse der Bürgerinnen und Bürger(firmenpresse) - Düsseldorf 02.04.2021– Der Lockdown wird verlängert und in einigen Bundesländern deutlich verschärft. Der Landesverband NRW der Partei dieBasis übt Kritik an diesem Vorgehen und mahnt Verhältnismäßigkeit an. Reinhard Wilhelm, Rechtsanwalt aus Dortmund und Mitglied von dieBasis NRW reichte mit drei weiteren Parteifreunden mehrere Anträge auf Erlass von Einstweiligen Anordnungen sowie Anfechtungsklagen und einen Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgericht Braunschweig und beim Oberverwaltungsgericht gegen bereits verhängte Ausgangssperren in Peine und Gifhorn ein.
Nach dem jüngsten Vorstoß der Bundeskanzlerin um die sogenannten „Ruhetage“ zu Ostern und dem Ausreiseverbot zu touristischen Zwecken, der nach vehementem Protest aus allen Teilen der Bevölkerung, aus Parteien und Verbänden wieder zurückgenommen wurde, machen einige Bundesländer nunmehr Ernst mit weitgehendem Freiheitsentzug. Der Dortmunder Rechtsanwalt Wilhelm verweist auf die Corona-Verordnung Niedersachsens, welche Ausgangssperren von 21.00 h bis 5.00 h morgens vorsieht. Die Landräte der niedersächsischen Kreise Peine und Gifhorn machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Im Detail bedeutet das, dass nicht nur das Verlassen des privaten Grundstücks, sondern auch die Nutzung des eigenen Gartens verboten sind.
Diese Entwicklung beobachtet dieBasis NRW mit Sorge. „Normalerweise gibt es Freiheitsentzug nur im Strafrecht oder in Diktaturen“, merkt Rechtsanwalt Wilhelm hierzu an. In Peine würde der Bevölkerung so an den Ostertagen vom 1. bis zum 5. April und in Gifhorn sogar bis zum 16. April die Freiheit entzogen werden.
dieBasis NRW betont, dass die laufenden Massentestungen mit hohen falsch-positiven Meldezahlen laut WHO keine Diagnosemittel für Infektionen sein können, da sie nicht zwischen replizierbarem und totem Virenmaterial unterscheiden. Hingegen basieren die repräsentativen Sentinel-Ergebnisse des RKI sehr wohl auf Evidenz aus den Arztpraxen und belegen ein insgesamt niedriges Aufkommen an Atemwegserkrankungen, inklusive Covid-19. „Die Aktivität der akuten Atemwegserkrankungen (ARE-Raten) in der Bevölkerung ist in der 12. KW 2021 im Vergleich zur Vorwoche bundesweit gesunken. Die ARE-Rate liegt weiterhin unter den Werten der Vorsaisons auf einem extrem niedrigen Niveau“, so die offizielle Einschätzung im aktuellen Wochenbericht des RKI.
Hier bezieht dieBasis NRW klar Stellung und fordert für das Land NRW eine evidenzbasierte und mit den Vorgaben der WHO übereinstimmende Einschätzung der Lage. Grundlage der politischen Entscheidungen in NRW sollte das tatsächliche Krankheitsgeschehen sein, das sich in den Sentinel-Daten der lokalen Gesundheitsämter, zusammengeführt im RKI, abbildet. Der Dortmunder Rechtsanwalt Wilhelm und seine Parteifreunde legen hier Rechtsmittel ein, um den niedersächsischen Weg, den sie als unverhältnismäßig kritisieren, für NRW zu verhindern.
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Datum: 07.04.2021 - 11:40 Uhr
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