Keine Kündigung wegen Quarantäne
(LifePR) - Das Arbeitsgericht Köln hat nach Auskunft der ARAG Experten die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses für unwirksam erklärt, die ein Arbeitgeber aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne gegenüber seinem Arbeitnehmer ausgesprochen hatte. Eine solche Kündigung sei sittenwidrig, weil sich der Arbeitnehmer an die behördliche Quarantäneanordnung halten müsse.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle
Entscheidung des ArbG Köln .
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 28.04.2021 - 11:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1896866
Anzahl Zeichen: 595
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
339 mal aufgerufen.
Ostern ist für viele Familien vor allem ein Anlass zum Feiern, Reisen und Schenken. Doch manche Situationen rund um die Feiertage und Osterbräuche beschäftigen am Ende Gerichte. Mal geht es um beschädigte Reisedokumente, um die Bezeichnung eines ...
Reisepass ist kein Notizbuch
Vor einer Auslandsreise hat ein 22-Jähriger in seinem Reisepass handschriftliche Notizen zu Ein- und Ausreisedaten vermerkt und diese Seiten später herausgerissen. Als er bei der Ausreise am Flughafen seinen Pass vorle ...
Die Osterferien stehen vor der Tür und für viele beginnt damit die erste längere Autofahrt des Jahres, oft auch über die Grenzen Deutschlands hinaus. Beliebte Begleiter sind für immer mehr Autofahrer sogenannte Dashcams. Sie zeichnen das Verkehr ...