Corona-Zuschlag und Kinderbonus von je 150 Euro werden im Mai 2021 ausgezahlt // BA-Presseinfo Nr. 17
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Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/
Darüber hinaus erhalten Familien, die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld haben, einen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro. Die Auszahlung erfolgt einige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Für Kinder mit einem Anspruch auf Kindergeld in einem anderen Monat wird der Kinderbonus immer im jeweiligen Monat ausgezahlt. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet und muss auch nicht extra beantragt werden.
Weitere Informationen zum Kinderbonus finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderbonus
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Datum: 28.04.2021 - 14:30 Uhr
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