Swisscom-Klage gegen TalkEasy von Gericht zurückgewiesen
Nun stellt TalkEasy gegen Swisscom Strafanzeige
(Zürich, 14.04.2010) – Mitte Januar hat der Schweizer Telefonkonzern Swisscom mehrfach im Internet und in weiteren Medien bekannt gegeben, Klage gegen den neuen Mitbewerber TalkEasy GmbH eingereicht zu haben. Der Rechtsstreit ist nun abgeschlossen und die Klage der Swisscom gegen die TalkEasy wurde vom Gericht zurückgewiesen.

(firmenpresse) - Swisscom-Klage zurückgewiesen
Die TalkEasy GmbH wurde kürzlich Opfer von Verunglimpfungen seitens der Swisscom AG. Der Schweizer Telefonriese hat im Januar auf mehreren Internetseiten kundgegeben, den Konkurrenten TalkEasy verklagen zu wollen. So wurde zum Beispiel auf den Websites von DRS3, K-Tipp, Saldo, Bernerzeitung, Tagesanzeiger und Beobachter.ch ausführlich und bildhaft geschildert, wie die TalkEasy im Vertrieb agieren würde – vorgeworfen wurden der TalkEasy Betrug, Abzocke, Irreführung und Täuschung. Mit Hilfe der Klage wollte die Swisscom erreichen, dem Telefonanbieter TalkEasy unter anderem den Vertriebsweg des Telefonmarketings zu untersagen. Diese von der Swisscom eingereichte Klage wurde nun vom Bezirksgericht Zürich vollumfänglich zurückgewiesen. Die Swisscom muss nun alle Gerichtskosten und eine Prozesskostenentschädigung in Höhe von CHF 9'648.00 zahlen.
Grosser Schaden für TalkEasy
Der für die TalkEasy GmbH entstandene Schaden ist indessen jedoch viel höher: Die Swisscom AG, welche sich gezielt die Medien für die Zwecke der Verleumdung zunutze gemacht hat, um ihren Konkurrenten TalkEasy bei der Ausübung des Wettbewerbs zu behindern, hat im Internet einige negative Spuren hinterlassen. Die TalkEasy geht davon aus, dass es sich hierbei um eine gross angelegte Kampagne handelt, mit dem Ziel, den Markteintritt der TalkEasy erheblich zu erschweren.
TalkEasy verklagt Swisscom
Fundierte Beweise der TalkEasy belegen, dass die Swisscom AG in den genannten Fällen nicht vor dem Missbrauch der Justiz zurückgeschreckt habe: Es wurde ein aussichtsloses Massnahmeverfahren beim Bezirksgericht Zürich eingereicht, damit die Swisscom ihre Vorwürfe im Internet überzeugender vortragen konnte. Da die Klage jedoch vom Gericht abgewiesen wurde, hat nun die TalkEasy GmbH gegen die Swisscom AG und einige beteiligte Stellen ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Durch die Versorgung der Medienunternehmen mit zweifelhaften Informationen habe Swisscom TalkEasy bei der Ausübung ihrer Vertriebstätigkeiten immens behindert und das Markenbild sowie den Ruf der TalkEasy in der Öffentlichkeit verletzt. Experten zufolge ist davon auszugehen, dass die TalkEasy-Klage gegen die Swisscom erfolgsversprechender sein wird.
Mehr Informationen erhalten Sie auf http://www.TalkEasy.CH (Ende)
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die TalkEasy GmbH ist ein Schweizer Telefonanbieter, der im Jahr 2009 in Zürich gegründet wurde. Die TalkEasy hat sich auf Preselection spezialisiert und gibt somit in Form einer so genannten „dauerhaften Voreinstellung“ ihren Schweizer Kunden die Möglichkeit, mit ihrem normalen Anschluss der Swisscom AG ohne physische Änderungen günstig über die TalkEasy zu telefonieren. Hierzu bietet die TalkEasy GmbH drei unterschiedliche Telefontarife und Zusatzoptionen an, damit jeder Kunde gemäß seinem Telefonverhalten den ideal auf ihn zugeschnittenen Tarif auwählen kann. Die TalkEasy bewirbt ihre Tarife mit den Schweizer Maskottchen Heidi, Peter und dem Grossvater. Damit verbindet die TalkEasy Tradition und Moderne miteinander: Der Mythos „Heidi“ steht für Freundlichkeit, Heimat, Tradition und Freiheit, aber auch für Sicherheit und Perfektion. All diese Attribute verkörpert TalkEasy im Umgang mit ihren Kunden und in dem Anspruch, ihnen ein sicheres Netz und hohe Qualitätsstandards zur Verfügung zu stellen.
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Datum: 15.04.2010 - 17:39 Uhr
Sprache: Deutsch
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