Bußgeldkatalog: Das sind die neuen Bußgelder laut StVO-Novelle (FOTO)
ID: 1897585

(ots) - Nach rund einem Jahr haben sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern jetzt auf eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) geeinigt. So sollen der Bußgeldkatalog (https://www.rueden.de/bussgeldkatalog/) um weitere Tatbestände ergänzt und die Bußgelder bei Verstößen erhöht werden. Dafür fanden die geplanten härteren Fahrverbote nun doch nicht in die überarbeitete Verordnung für den Straßenverkehr. Der Bundesrat muss den neuen Regeln und Strafen noch zustimmen.
Unter dem Vorsitz Bremens konnten sich die Teilnehmer der Verkehrsministerkonferenz (VMK) nun nach monatelangen Diskussionen auf eine StVO-Novelle mit neuen Regeln und Bußgeldern einigen. Hinzugekommen sind etwa neue Tatbestände und entsprechende Strafen bei Verstößen. Wer zum Beispiel keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar missbraucht, um selbst hindurchzufahren, muss mit einem Bußgeld von 200 bis 320 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Außerdem einigte sich die VMK zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern darauf, dass Lkw innerorts zukünftig nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen. Halten sich die Fahrer nicht an diese neue Regel, müssen sie 70 Euro zahlen.
Bußgelder verdoppeln sich im neuen Bußgeldkatalog
Die StVO-Novelle sieht an vielen Stellen auch eine starke Erhöhung der Bußgelder an - in vielen Fällen verdoppeln sich die Strafen. Das ist beispielsweise bei Tempoverstößen der Fall: Wer innerorts zwischen 16 und 20 km/h zu schnell fährt und geblitzt wird, muss dann 70 statt 35 Euro zahlen. Bei 41 km/h zu viel sind es dann 400 statt 200 Euro. Diese Verdoppelung der Bußgelder ist im neuen Bußgeldkatalog bei allen Verstößen gegen die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit vorgesehen.
Weit mehr als doppelt so viel wie bisher zahlen in Zukunft Falschparker. Ein Fahrzeug im Halte- oder Parkverbot kostet den Halter dann bis zu 55 Euro, statt wie bisher 15 Euro. Noch teurer ist es, mit dem Auto einen Fahrrad- und Gehweg zu blockieren oder in zweiter Reihe zu parken. Dann werden bis zu 110 Euro fällig. Ebenfalls untersagt ist das sogenannte Auto-Posing. Wer unnötig viel hin- und herfährt und wenn das zur Lärm- oder Abgasbelästigung führt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100 Euro statt aktuell 20 Euro rechnen.
Neue Fahrverbote sind in StVO-Novelle nicht vorgesehen
An einer Stelle können Autofahrer aber aufatmen: Die härteren Fahrverbotsregelungen kommen mit dem neuen Bußgeldkatalog nicht. Ursprünglich sah die StVO-Novelle aus dem Frühjahr 2020 vor, bereits für innerörtliche Geschwindigkeitsverstöße ab 21 km/h Fahrverbote zu verhängen. Autofahrer und Verbände kritisierten diesen Grenzwert als zu streng und unverhältnismäßig. Nun wurde diese Änderung wieder aus der Novelle gestrichen. Wie beim aktuell gültigen Bußgeldkatalog soll auch zukünftig erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung (https://www.rueden.de/bussgeldkatalog/geschwindigkeitsueberschreitung/) von 26 km/h oder mehr ein Fahrverbot verhängt werden.
Am 17. September 2021 wird sich der Bundesrat mit der nun vorgeschlagenen StVO-Novelle befassen. Erst nach Zustimmung des Bundesrats kann der neue Bußgeldkatalog in Kraft treten. Ziel ist es, die überarbeitete Straßenverkehrsordnung noch vor der Bundestagswahl einzuführen, so die Verkehrsministerkonferenz.
Zum Hintergrund: Im Frühjahr 2020 war die Verschärfung des Bußgeldkatalogs bereits beschlossen worden. Dann musste diese Version der StVO-Novelle jedoch aufgrund eines Formfehlers wieder zurückgenommen werden. Die hitzigen Diskussionen über Art und Härte der neuen Strafen zwischen den Parteien verhinderten eine schnelle Korrektur der Novelle. Seitdem herrscht Unsicherheit über die genaue Höhe der Strafen und die Zulässigkeit von Fahrverboten. Autofahrer, denen laut aktuellem Bußgeldbescheid Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen, sollten sich daher anwaltlich beraten lassen. Nicht immer sind Bußgeldbescheid und Strafe rechtens.
Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN berät und vertritt Autofahrer in Bußgeldverfahren. In einem kostenlosen Erstgespräch (https://www.rueden.de/bussgeldkatalog/onlinecheck/?utm_source=presseportal&utm_medium=nativead&utm_campaign=stvonovelleapril2021#/) prüfen die Anwälte, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt und ob sich Fahrverbote oder Punkte in Flensburg verhindern lassen.
Pressekontakt:
VON RUEDEN - Partnerschaft von Rechtsanwälten
Johannes von Rüden
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
030 / 200 590 770
info@rueden.de
https://www.rueden.de/
Original-Content von: VON RUEDEN, übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.04.2021 - 11:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1897585
Anzahl Zeichen: 4755
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Auto & Verkehr
Diese Pressemitteilung wurde bisher 402 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bußgeldkatalog: Das sind die neuen Bußgelder laut StVO-Novelle (FOTO)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
VON RUEDEN (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich mit der Zulässigkeit des Thermofensters beschäftigt, das in Dieselmodellen des Volkswagenkonzerns nach einem Softwareupdate zu finden ist. Die Richter in Luxemburg halten das Thermofenster für unionsrechtswidrig und damit für illegal. Daraus ergeben
Amtliches Schreiben: Kraftfahrt-Bundesamt vermutet unzulässige Abschalteinrichtung in Fiat-Motoren ...
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat in einem amtlichen Schreiben erklärt, in zwei Diesel-Modellen des Herstellers Fiat unzulässige Abschalteinrichtungen zu vermuten. Die Ergebnisse einer Abgas-Untersuchung des KBA lassen diesen Schluss zu. Das Landgericht Gießen hatte die Behörde in einem Fall,
Fiat-Urteil im Wohnmobil-Abgasskandal: Landgericht bewertet Zeitschaltuhr im Dieselmotor als illegale Abschalteinrichtung ...
Das Landgericht Dessau-Roßlau hat das insgesamt zweite Urteil im Wohnmobil-Abgasskandal (https://www.rueden.de/abgasskandal/wohnmobile/) gefällt, bei dem es sich nicht um ein Versäumnisurteil handelt. Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN konnte das verbraucherfreundliche Urteil für den Besitzer
Weitere Mitteilungen von VON RUEDEN
Geprüft! "TÜV-Plakette" ist seit 60 Jahren Symbol für ein verkehrssicheres Fahrzeug ...
Die ?TÜV-Plakette? feiert einen runden Geburtstag. Seit 60 Jahren ist sie ein für alle sichtbares Zeichen dafür, dass Pkw, Lkw, Busse, Motorräder und viele andere Fahrzeuge technisch sicher sind. Sie zeigt an: Hauptuntersuchung (HU) bestanden! Und damit ist die Plakette vor allem auch ein Symbo
Geprüft! "TÜV-Plakette" ist seit 60 Jahren Symbol für ein verkehrssicheres Fahrzeug ...
Die ?TÜV-Plakette? feiert einen runden Geburtstag. Seit 60 Jahren ist sie ein für alle sichtbares Zeichen dafür, dass Pkw, Lkw, Busse, Motorräder und viele andere Fahrzeuge technisch sicher sind. Sie zeigt an: Hauptuntersuchung (HU) bestanden! Und damit ist die Plakette vor allem auch ein Symbol
Autoaufbereitung Reinstorf, Scharnebeck, Lüdersburg - VGB Automobile sucht seinesgleichen (FOTO) ...
VGB Automobile, der verlässliche Autopflege-Service wie auch Autohandel in Lüneburg, hat sich einen sehr guten Namen gemacht mit Dienstleistungen rund ums Kfz. Wochentags und Samstag stehen Interessenten mit Inhaber Bogdan Voicu und seinem Team professionelle Mitarbeiter zur Verfügung, die sich f
Kfz Wertgutachten Hamburg Eimsbüttel& Harburg ist weitüber die Stadtgrenzen hinaus gefragt (FOTO) ...
Derjenige der an einen PKW Sachverständigen denkt, dem fällt unverzüglich der Umstand eines Unfalls ein. Und es stimmt: Insbesondere in jener Lage ist ein Fachmann äußerst oft unabdingbar wie auch durchweg förderlich. Dennoch existieren noch viele andere Teilbereiche, in denen man von der fach




