Arbeitskosten in Deutschland 2020 im oberen EU-Drittel / Bei den Lohnnebenkosten lag Deutschland unter dem EU-Durchschnitt
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Arbeitskosten in Deutschland durchschnittlich rund 31 % über dem EU-Durchschnitt
Gemessen am EU-Durchschnitt von 28,00 Euro zahlten deutsche Arbeitgeber des Produzierenden Gewerbes und wirtschaftlicher Dienstleistungen im Jahr 2020 rund 31 % mehr für eine Stunde Arbeit. Der relative Abstand ist damit gegenüber dem Jahr 2019 gleichgeblieben.
Arbeitsstunde in der deutschen Industrie 46 % teurer als im EU-Durchschnitt
Im Verarbeitenden Gewerbe, das besonders stark im internationalen Wettbewerb steht, kostete eine Arbeitsstunde in Deutschland 2020 durchschnittlich 41,60 Euro. Beschränkt auf diesen Wirtschaftsbereich lag Deutschland im EU-Vergleich wie im Jahr zuvor auf Rang 3. Eine Stunde Arbeit in der deutschen Industrie war damit 46 % teurer als im EU-Durchschnitt (28,50 Euro). Bei den marktbestimmten Dienstleistungen lag Deutschland mit Arbeitskosten von 34,10 Euro pro Arbeitsstunde EU-weit auf dem 7. Rang (21 % über dem EU-Durchschnitt), 2019 hatte Deutschland auf Rang 9 gelegen.
Deutschland bei Lohnnebenkosten auf Rang 12 innerhalb der EU
Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Im Jahr 2020 zahlten die Arbeitgeber in Deutschland in Branchen des Produzierenden Gewerbes und der wirtschaftlichen Dienstleistungen auf 100 Euro Bruttoverdienst zusätzlich 27 Euro Lohnnebenkosten. Damit lagen die Lohnnebenkosten in Deutschland unter dem EU-Durchschnitt von 32 Euro. Im EU-weiten Ranking lag Deutschland im Mittelfeld auf Rang 12. Auf 100 Euro Lohn wurden in Schweden (47 Euro) die höchsten Lohnnebenkosten gezahlt.
Sinkende Lohnnebenkosten durch Corona-Hilfsprogramme
Die Corona-Hilfen der nationalen Regierungen haben sich in den EU-Staaten auch auf die Lohnnebenkosten ausgewirkt. Neben Kurzzeitarbeitsregelungen stellten Subventionszahlungen und/oder Steuervergünstigungen ein wesentliches Element dar, um die Auswirkungen der Corona-Krise auf Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu mildern. Steigen diese Zahlungen, so sinken anteilig die Lohnnebenkosten der Arbeitgeber. In Irland haben sich infolgedessen die Lohnnebenkosten je 100 Euro Bruttoverdienst halbiert (von 18 auf 9 Euro). Für Malta wurde sogar ein negativer Wert ermittelt: Die an die Unternehmen gezahlten Lohnsubventionen überstiegen hier die Sozialbeiträge der Arbeitgeber, sodass insgesamt negative Lohnnebenkosten zu Buche stehen.
Methodische Hinweise:
Die Arbeitskosten setzen sich aus zwei größeren Bestandteilen zusammen, den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten. Zu den Bruttoverdiensten zählen das Entgelt für geleistete Arbeitszeit, Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Vergütung für nicht gearbeitete Tage, Sachleistungen sowie die Bruttoverdienste der Auszubildenden. Nicht dazu zählt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Lohnnebenkosten beinhalten die Sozialbeiträge der Arbeitgeber (einschließlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), die Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die sonstigen Aufwendungen des Arbeitgebers und die Steuern zu Lasten des Arbeitgebers. Erhaltene Lohnsubventionen mindern die Arbeitskosten.
Die Jahresschätzung der Arbeitskosten verknüpft bestehende Statistiken miteinander. Eine eigene Erhebung beziehungsweise Stichprobenziehung wird nicht durchgeführt. Basis der Datenberechnung ist die alle vier Jahre stattfindende Arbeitskostenerhebung. In den Zwischenjahren wird das Niveau der Arbeitskosten je geleistete Stunde, der Bruttoverdienste je geleistete Stunde und der Lohnnebenkosten je geleistete Stunde mit den jährlichen Veränderungsraten der Arbeitskostenindizes in unbereinigter Form fortgeschätzt.
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Datum: 03.05.2021 - 08:00 Uhr
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