Gut abgesichert: Leben und arbeiten in Europa
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Die Ausweitung der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union hat für viele EU-Bürger das Arbeiten in Deutschland erleichtert und den Zuzug aus anderen EU-Staaten begünstigt. Von den aktiv Versicherten mit EU-Staatsbürgerschaft zahlen über 90 Prozent Beiträge in die Rentenversicherung, was sich positiv auf die Einnahmen der Rentenversicherung auswirkt.
Da Auslandszeiten für einen Rentenanspruch relevant sein können, sollten sie dem zuständigen Rentenversicherungsträger immer mitgeteilt werden. Denn um eine Rente zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie die "Mindestversicherungszeit". Für langjährig Versicherte, die mit 63 in Rente gehen wollen, liegt sie in Deutschland derzeit bei 35 Jahren. Beschäftigungszeiten aus verschiedenen Ländern können dafür zusammengerechnet werden.
Eine Zusammenrechnung der Zeiten erfolgt nach europäischem Gemeinschaftsrecht zwischen den Staaten der EU sowie bei Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz. Mit vielen anderen Staaten wie Tunesien, den USA und Australien hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen, die auch die Zusammenrechnung von Zeiten regeln. Sind die Voraussetzung für eine Rente erfüllt, zahlt jedes Land die Leistung aus den dort zurückgelegten Zeiten. Deshalb können Rentenzahlungen zeitgleich aus mehreren Staaten erfolgen. Wer die Mindestversicherungszeit trotz der Zusammenrechnung von Zeiten nicht erfüllt und keine Rente erhält, kann sich die gezahlten Beiträge erstatten lassen.
Alle Infos rund um die Auslandsrente gibt es online auf www.deutsche-rentenversicherung.de. Dort steht auch die Broschüre "Leben und arbeiten in Europa" zum Download bereit. Telefonische Auskunft gibt es unter der kostenlosen Nummer +49 80010004800.
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Deutsche Rentenversicherung
Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
Tel. 030 865-89178
Fax. 030 865-27379
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Datum: 06.05.2021 - 12:00 Uhr
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