Holzofen upgraden: Ganz entspannt die Modernisierung planen
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Bestandsschutz für Geräte der 1. Stufe
Betroffen sind alle Holzfeuerungen mit einer Typprüfung zwischen dem 1. Januar 1995 bis 21. März 2010. Rein rechnerisch umfasst dies rund 4 Mio. Geräte. Zur Unterstützung der Verbraucher hat die Branche schon frühzeitig reagiert und dank beständiger Forschung sowie technischer Innovationen die Öfen schrittweise optimiert. So sind etwa die Hälfte der Feuerstätten aus diesem Zeitraum von der Sanierungspflicht ausgenommen, da sie der ersten Stufe der Verordnung bereits entsprechen und dadurch Bestandsschutz genießen.
Bei Unsicherheiten, ob der eigene Kaminofen, Kachelofen, Heizkamin oder Pelletofen die geforderten Emissionsgrenzwerte erfüllt, hilft ein Blick in die Datenbank des HKI. Unter www.cert.hki-online.de sind mehr als 7.000 Geräte nach Hersteller und mit allen wesentlichen Eigenschaften aufgelistet. Selbstverständlich kann auch der Schornsteinfeger zu Rate gezogen werden. Übrigens: Dieser kontrolliert nach Ablauf der Frist die Einhaltung der Regelung und ist verpflichtet, bei einem Verstoß den Ofen stillzulegen und die zuständige Behörde zu informieren. Gleiches gilt zudem für alle Feuerstätten mit einem Baujahr zwischen 1985 bis 1994, deren Stichtag bereits am 31. Dezember 2020 war. Haushalte, die bis jetzt noch nicht ausgetauscht oder nachgerüstet haben, sollten nun zügig handeln. Sonst steht ihr Ofen vor dem Aus.
Wärmetechnik auf der Höhe der Zeit
Apropos Funktionen: Viele der heutigen Geräte lassen sich mit elektronischen Steuerungssystemen kombinieren. Diese übernehmen automatisch die optimale Abstimmung von Luftzufuhr, Brennstoffmenge und Feuerraumtemperatur. Sie signalisieren, wann Holz nachgelegt werden sollte und informieren über viele weitere Prozesse rund um den Abbrand. Und je nach Modell kann die moderne Wärmetechnik nicht nur via Display, sondern auch per App über Smartphone und Tablet bedient werden. Weitere Informationen auf www.ratgeber-ofen.de
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Datum: 17.05.2021 - 09:05 Uhr
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