Presseinformation zur Berichterstattung der BILD vom 22.05.2021über Domkapitular Pfarrer Dr. Dominik Meiering
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Die Berichterstattung der BILD ist eine eklatant rechtswidrige Verdachtsberichterstattung über unseren Mandanten.
Zentrale Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung ist ein sog. Mindestbestand an Beweistatsachen für eine ausgesprochene Verdächtigung. Aus der Berichterstattung der BILD ergibt sich jedoch selbst, dass es an einem Mindestbestand an Beweistatsachen gegen unseren Mandanten fehlt. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass eine Übernahme der Berichterstattung rechtswidrig wäre.
Da von der eklatant rechtswidrigen Verdachtsberichterstattung der BILD eine erhebliche Prangerwirkung ausgeht, hat unser Mandant uns damit beauftragt, rechtliche Schritte gegen BILD einzuleiten. Wir sind weiterhin beauftragt, auch gegen eventuelle weitere rechtswidrige Berichterstattungen vorzugehen und fordern daher nochmals eindringlich dazu auf, von einer Übernahme der Berichterstattung Abstand zu nehmen.
Schertz Bergmann Rechtsanwälte
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Datum: 22.05.2021 - 12:59 Uhr
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