Kabelanlagen mit Anforderung an Funktionserhalt kostengünstig geplant

Kabelanlagen mit Anforderung an Funktionserhalt kostengünstig geplant

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(PresseBox) - Bei vertikaler Anordnung von Kabelanlagen (Steigtrassen) ist für eine Klassifizierung des Funktionserhalts gemäß DIN 4102-12 eine wirksame Abstützung der Kabel im Abstand a von ? 3,5 m erforderlich. Ziel der wirksamen Abstützung ist die brandsichere Befestigung der Kabelanlage. Hierdurch wird verhindert, dass die Kabelbefestigungen durch die Brandbeanspruchung versagen und das Eigengewicht der Kabel nicht mehr ins Bauteil abgetragen werden kann, was im Ernstfall zu einem Abreißen der Kabel führen kann.

Eine solche wirksame Unterstützungsmaßnahme kann in drei verschiedenen Varianten ausgeführt werden (Abb. 1):

Anordnung einer Deckenabschottung mit entsprechender Klassifizierung

Durch Prüfung nachgewiesene Schellenausbildung, z. B. mit dem System

ZZ® W20

Schlaufenförmige Verlegung (Zugentlastungsschleife unter Berücksichtigung der zulässigen Biegeradien von Kabeln mit Funktionserhalt)

Die wirksame Unterstützungsmaßnahme ZZ® W20 (Abb. 2) ist für die Funktionserhaltklassen E30/E60/E90 eine kostengünstige und platzsparende Alternative zur klassischen schlaufenförmigen Verlegeweise.

Mit ihr können Kabelanlagen mit Anforderungen an den Funktionserhalt vertikal auf Profilschienen mit Bügelschellen, Steigtrassen oder mit Einzelschellen ohne Zugentlastungsschleifen verlegt werden. Durch deren Wegfall lassen sich bis zu

15 % des Materials bei den Leitungsanlagen einsparen.

Darüber hinaus ist eine saubere, faserfreie Verarbeitung ? z. B. für den Einsatz in sensiblen Bereichen wie Lebensmittel- und Pharmaindustrie ? gewährleistet.

Prüfungen bestätigen die hohe brandschutztechnische Qualität des Systems. Auch nach einer Brandbeanspruchung von 90 Minuten sind die Kabelbefestigungen im Bereich des Systems ZZ® W20 noch völlig intakt.

Die Ausführung einer wirksamen Unterstützungsmaßnahme bedarf einer Beurteilung der brandschutztechnischen Eignung durch eine amtlich anerkannte Prüfanstalt. Die Funktionstauglichkeit des hier dargestellten Systems ZZ® W20 wurde durch die MFPA Leipzig durch die gutachterliche Stellungnahme Nr. GS 3.2/16-080-3 bestätigt.



Weitere Informationen finden Sie unter www.z-z.de.

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Datum: 31.05.2021 - 11:20 Uhr
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