Online-Casino Drückglück: Spielerin erhält 58.000 Euro zurück

Online-Casino Drückglück: Spielerin erhält 58.000 Euro zurück

ID: 1908038

Urteil LG Regensburg: Anbieter Titanium Brace Marketing Ltd. muss Verluste erstatten – Verbotenes Glücksspiel im Internet



(firmenpresse) - München, 07.06.2021. Die Klage war so etwas wie der letzte Joker für eine Zockerin, die im Online-Casino viel Geld verspielt hatte. Und der Joker hat gestochen. Die Titanium Brace Marketing Ltd., Anbieterin des Online-Casinos „Drückglück“, muss ihr die verlorenen Einsätze zurückzahlen – mehr als 58.000 Euro. Das hat das Landgericht Regensburg mit Urteil vom 31.05.2021 entschieden (Az.: 71 O 3074/20). Grund: Die Titanium Brace Marketing Ltd. hätte das Online-Glücksspiel in Deutschland gar nicht anbieten dürfen.

„Laut Glücksspielstaatsvertrag ist das Glücksspiel im Internet in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. Das bedeutet, dass die Anbieter die Teilnahme am Online-Glückspiel erst gar nicht ermöglichen dürfen. Viele Anbieter halten sich allerdings nicht an das Verbot. Für die Spieler bedeutet der Verstoß gegen das Online-Glücksspiel-Verbot, dass sie ihren verlorenen Einsatz zurückverlangen können“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, der das Urteil am Landgericht Regensburg erwirkt hat.

Von dem Verbot des Online-Glücksspiels in Deutschland wusste die Klägerin in dem Fall vor dem LG Regensburg nichts. Sie nahm über die deutschsprachige Webseite www.drueckglueck.com/de von ihrer Wohnung in Bayern aus an den Online-Glücksspielen teil. Viel Glück hatte sie nicht. Im Laufe der Zeit verlor sie dabei mehr als 58.000 Euro. Ihre Einsätze tätigte sie über ihren Computer bzw. Smartphone. Die Beträge wurden von ihren Konten in Deutschland abgebucht.

Mit ihrer Klage erklärte sei den Widerruf sämtlicher geschlossener Spielverträge und verlangte die Erstattung ihres Verlusts. Mit Erfolg: Das LG Regensburg stellte klar, dass das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet in Bayern laut Glücksspielstaatsvertrag verboten ist. Daher seien der Rahmenvertrag und die Spielverträge zwischen der Klägerin und der Titanium Brace Marketing Ltd. ungültig. Die Gesellschaft müsse den Verlust erstatten, entschied das Gericht.



„Die Anbieter von Online-Glücksspielen haben ihren Sitz zumeist im EU-Ausland, z.B. auf Malta so wie die Titanium Brace Marketing Ltd. Obwohl sie das Verbot für Online-Glücksspiele in Deutschland kennen, bieten sie sie leicht zugänglich an. Da sie damit gegen geltendes Recht verstoßen, können die Spieler ihr verlorenes Geld zurückverlangen“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Telefonieren am Steuer kein Kavaliersdelikt Landgericht Stade verurteilt Fiat-Chrysler (Stellantis) erneut im Diesel-Abgasskandal der Wohnmobilbranche
Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 07.06.2021 - 16:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1908038
Anzahl Zeichen: 2524

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Istvan Cocron
Stadt:

München


Telefon: +498955299950

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 540 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Online-Casino Drückglück: Spielerin erhält 58.000 Euro zurück"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Bankkonto gehackt / unautorisierte Zahlungsabbuchungen ...

Berlin, München 22.03.2023 – Die Süddeutsche Zeitung berichtete mit Artikel vom 21.03.2023 von einem Bankkunden, welcher Opfer eines Cyberangriffes geworden ist. Innerhalb eines Wochenendes veranlassten die Betrüger 150 Abbuchungen mit Beträg ...

Spieler erhält Verlust vom Online-Casino zurück ...

München, 18.10.2022. Im Online-Casino hatte ein Spieler kein Glück. Bei Automatenspielen, sog. Slots, verlor er rund 12.800 Euro. Jetzt hat sich das Blatt für ihn gewendet. Das Landgericht Freiburg entschied mit Urteil vom 13. Oktober 2022, dass d ...

Alle Meldungen von CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z