TÜV Rheinland: Bei Schäden an Windschutzscheiben schnell handeln / Reparatur nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich / Bei Tausch von Scheiben mit eingebauter Kameras ist Präzision notwendig
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Bei Schäden im Fernsichtfeld ist der Austausch zwingend
Zudem lassen sich Windschutzscheiben nur dann reparieren, wenn der Durchmesser der Einschlagsstelle nicht größer als fünf Millimeter ist und Innenscheibe sowie Kunststofffolie keinerlei Beschädigungen aufweisen. Entstandene Sprünge dürfen außerdem nicht länger als 50 Millimeter sein und nicht im Scheibengummi enden. Schäden im Fernsichtfeld, einem knapp 30 Zentimeter breiten Streifen auf der Fahrerseite, dürfen ebenfalls nicht repariert werden - hier muss die Scheibe zwingend ausgetauscht werden.
Kalibrierung der Kameras nach Scheibentausch
Ist ein Scheibenwechsel notwendig, können Kosten in bis zu vierstelliger Höhe entstehen. Ein Grund für die vergleichsweise hohen Kosten sind moderne Assistenzsysteme: Für Spurhalteassistenten und andere Sensoren sind Kameras hinter der Frontscheibe nötig. Daher erfordern ein Scheibentausch und die damit verbundene Kalibrierung der Kameras moderne Diagnosegeräte und größte Präzision. Je nach Hersteller und Fahrzeugtyp kostet der Scheibenaustausch so zwischen 600 und 1.300 Euro. Eine Reparatur ist hingegen ab 120 Euro möglich. Kosten, für die eine Kaskoversicherung aufkommt, eine Haftpflichtversicherung ist hingegen nicht ausreichend.
Weitere Informationen zur Hauptuntersuchung sowie eine Checkliste zur Vorbereitung unter www.tuv.com/hu bei TÜV Rheinland.
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Datum: 08.06.2021 - 10:00 Uhr
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