Der richtige Umgang mit Elektroschrott
Bitkom Service und stiftung ear betreiben Aufklärung zum Thema Elektroschrott | Kostenfreie Anmeldung zum Digitaltag am 18. Juni 2021
Die Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft Anja Olsok betont ?Mit der digitalen Transformation geht ein kontinuierlicher Trend zur technischen Neuerung einher. Es findet bereits ein Umdenken hin zu nachhaltigerem Konsum statt, aber beim Thema sicherer und umweltgerechter Umgang mit Elektroschrott gibt es noch viel zu tun.?
In dem erstmaligen Mitmach-Angebot lernen Verbraucherinnen und Verbraucher, worauf es bei der richtigen Entsorgung von E-Schrott ankommt. Die Aktion vom Bitkom Service wird in Kooperation mit der offiziell von der Bundesregierung ernannten gemeinsamen Stelle der Elektrogerätehersteller stiftung elektro-altgeräte register durchgeführt und steht allen zur kostenlosen Teilnahme offen.?Den Elektroschrott richtig zu entsorgen gehört zu den Top 5-Maßnahmen, wenn es um den persönlichen Beitrag zum Umweltschutz geht. Das Bewusstsein der Bedeutung für Umwelt und Gesundheit ist bereits vorhanden in der Bevölkerung. Es fehlt nur noch an dem Wissen rund um die korrekte Entsorgung von Altgeräten inkl. der Akkus und Batterien?, sagt Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear.
Mehr zu der Aktion ?Digitalisierung & Nachhaltigkeit: Der richtige Umgang mit Elektroschrott? unter: https://digitaltag.eu/digitalisierung-und-nachhaltigkeit-der-richtige-umgang-mit-elektroschrott
Die Bitkom Servicegesellschaft mbH ist ein Unternehmen des Digitalverbands Bitkom. Ihr Angebot richtet sich sowohl an Bitkom-Mitglieder als auch an alle anderen Unternehmen der digitalen Wirtschaft. Die Bitkom Servicegesellschaft betreibt die Weiterbildungseinrichtung Bitkom Akademie, veranstaltet Events zur digitalen Transformation, unterstützt mit dem weee full-service Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten beim Verkauf und der Entsorgung ihrer Produkte nach ElektroG, BattG und VerpackG und unterstützt bei der CE-Kennzeichnung. Bitkom Consult berät sie zu Datenschutzfragen.
Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.
Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
?Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
?Garantieprüfung
?Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
?Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
?Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgern
?Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Dabei fungiert die stiftung ear als die ?Gemeinsame Stelle der Hersteller? im Sinne des ElektroG. Sie wurde ? im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht ? von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
?Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
?Genehmigung von Eigenrücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
?Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) festgesetzt werden.
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Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:? Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten? Garantieprüfung? Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen? Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten? Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgern? Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen LeistungenDabei fungiert die stiftung ear als die?Gemeinsame Stelle der Hersteller? im Sinne des ElektroG. Sie wurde ? im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht ? von Herstellern gegründet.Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattGübertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:? Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten? Genehmigung von Eigenrücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien? Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen LeistungenDie stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) festgesetzt werden.
Datum: 10.06.2021 - 15:26 Uhr
Sprache: Deutsch
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