R+V Versicherung zahlt Mietausfallschaden in sechsstelliger Höhe nach einem Leitungswasserschaden
Die R+V Versicherung hat nach Einschaltung der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte an eine Versicherungsnehmerin einen sechsstelligen Betrag geleistet, nachdem die Versicherung zuvor die Zahlung des Mietausfallschadens verweigert hatte.

(firmenpresse) -
Die R+V Versicherung hat nach Einschaltung der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte an eine Versicherungsnehmerin einen sechsstelligen Betrag geleistet, nachdem die Versicherung zuvor die Zahlung des Mietausfallschadens verweigert hatte.
Unsere Mandantschaft, eine Immobilienverwaltungsgesellschaft, hatte für Gewerbeimmobilien eine verbundene Immobilienversicherung gegen Feuer,- Leitungswasser- und Sturmschäden bei der R+V Versicherung abgeschlossen. 2015 kam es in einer vermieteten Immobilie zu einem Leitungswasserschaden, dessen Ursache zwischen den Parteien streitig war. Die R+V Versicherung ließ daraufhin durch mehrere Sachverständige den Schaden begutachten. Während sie sich hinsichtlich des Gebäudeschadens regressbereit zeigte, verweigerte sie die Kostenübernahme für die bis zur vollständigen Reparatur entstandenen Interimskosten.
Daher kontaktierte die Betroffene den Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., und bat um rechtliche Unterstützung. Dieser kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. „Hierzu stellten wir aber nicht primär auf die Frage der Ersatzpflicht für die Interimskosten ab, sondern begründeten die Leistungspflicht der R+V Versicherung mit dem entstandenen Mietausfall. Dies führte auch relativ schnell zum Erfolg und die Parteien einigten sich auf einen für unsere Mandantschaft überaus günstigen Vergleich“, erläutert Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.. „Für uns als Kanzlei war das Ergebnis voraussehbar. Eine fundierte Argumentation überzeugt auch eine Versicherung. Für unsere Mandantschaft war diese außergerichtliche Einigung, ohne ein Gerichtsverfahren führen zu müssen, ebenfalls sehr erfreulich.“
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Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
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Datum: 19.06.2021 - 17:14 Uhr
Sprache: Deutsch
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