R+V Versicherung zahlt Mietausfallschaden in sechsstelliger Höhe nach einem Leitungswasserschaden

R+V Versicherung zahlt Mietausfallschaden in sechsstelliger Höhe nach einem Leitungswasserschaden

ID: 1911836

Die R+V Versicherung hat nach Einschaltung der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte an eine Versicherungsnehmerin einen sechsstelligen Betrag geleistet, nachdem die Versicherung zuvor die Zahlung des Mietausfallschadens verweigert hatte.




(firmenpresse) -

Die R+V Versicherung hat nach Einschaltung der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte an eine Versicherungsnehmerin einen sechsstelligen Betrag geleistet, nachdem die Versicherung zuvor die Zahlung des Mietausfallschadens verweigert hatte.

Unsere Mandantschaft, eine Immobilienverwaltungsgesellschaft, hatte für Gewerbeimmobilien eine verbundene Immobilienversicherung gegen Feuer,- Leitungswasser- und Sturmschäden bei der R+V Versicherung abgeschlossen. 2015 kam es in einer vermieteten Immobilie zu einem Leitungswasserschaden, dessen Ursache zwischen den Parteien streitig war. Die R+V Versicherung ließ daraufhin durch mehrere Sachverständige den Schaden begutachten. Während sie sich hinsichtlich des Gebäudeschadens regressbereit zeigte, verweigerte sie die Kostenübernahme für die bis zur vollständigen Reparatur entstandenen Interimskosten.

Daher kontaktierte die Betroffene den Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., und bat um rechtliche Unterstützung. Dieser kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. „Hierzu stellten wir aber nicht primär auf die Frage der Ersatzpflicht für die Interimskosten ab, sondern begründeten die Leistungspflicht der R+V Versicherung mit dem entstandenen Mietausfall. Dies führte auch relativ schnell zum Erfolg und die Parteien einigten sich auf einen für unsere Mandantschaft überaus günstigen Vergleich“, erläutert Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.. „Für uns als Kanzlei war das Ergebnis voraussehbar. Eine fundierte Argumentation überzeugt auch eine Versicherung. Für unsere Mandantschaft war diese außergerichtliche Einigung, ohne ein Gerichtsverfahren führen zu müssen, ebenfalls sehr erfreulich.“


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Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!



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Datum: 19.06.2021 - 17:14 Uhr
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