Neueste Urteile gegen Daimler wegen Dieselskandal, kostenlose Erstberatung bundesweit
Dieselskandal der Daimler AG: Viele verbraucherfreundliche Urteile zu Mercedes-Benz-Fahrzeugen.
Sogar die S-Klasse ist vom Dieselskandal betroffen.
Auch in diesem Modell hatte das Kraftfahrtbundesamt eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt und einen Rückruf angeordnet. Davon betroffen sind die Modelle S 350 BlueTEC, S 350 d, S 350 BlueTEC 4MATIC und S 350 d 4MATIC. In diesen Fahrzeugen ist der Dieselmotor OM642 verbaut. Dieser wird seit März 2005 in verschiedenen Leistungsstufen hergestellt und in zahlreichen Mercedes-Baureihen eingesetzt, von vielen Modellen der C- und E-Klasse über die SUV-Modelle G, GL, GLK und ML bis hin zur R-und S-Klasse sowie dem Sprinter und dem Viano im Transportersegment.
Besitzer von manipulierten Mercedes-Benz -Dieselfahrzeugen sollten, auch bei Nichtvorliegen eines Rückrufbescheides, ernsthaft Rückabwicklungsansprüche gegenüber Daimler AG prüfen und gegebenenfalls geltend machen lassen, so der auf Dieselklagen bundesweit tätige Verbraucheranwalt Eser aus Stuttgart.
Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, der seit mehr als 16 Jahren ausschließlich auf Verbraucherseite tätig ist, ist der Weg über die Gerichte der einzig gangbare Weg 100-prozentigen Schadenersatz zu erhalten.
Die Erfolgsaussichten sind hierbei als sehr gut zu bezeichnen, zahlreiche Landgerichte haben bereits Daimler auf Schadenersatz verurteilt.
Immer mehr Obergerichte schließen sich der Meinung der Landgerichte an.
Beispielsweise hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sich positiv für die klagenden Verbraucher geäußert.
Mit Urteil vom 20. Mai 2021 hob das OLG Frankfurt die klageabweisende erstinstanzliche Entscheidung auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Frankfurt zurück (Az.: 3 U 7/20).
Die Entscheidung ist von großer Bedeutung, da das Oberlandesgericht Frankfurt am Main einen schlüssigen Vortrag des Klägers ernsthaft in Betracht zieht und das Landgericht Frankfurt am Main die Sache erneut verhandeln muss.
Besonders betroffen sind neben dem OM642 auch die Motoren des Typs OM651, OM622, OM626, OM654 und OM656. Diese sind flächendeckend über alle Modellreihen hinweg verbaut. Daher entscheiden Gerichte über alle Instanzen hinweg regelmäßig verbraucherfreundlich und sprechen geschädigten Fahrzeughaltern Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu", so der Stuttgarter Fachanwalt Eser.
Rechtsanwalt Eser, der selbst mit seiner Kanzlei bundesweit über 250 Daimler-Kunden außergerichtlich und gerichtlich vertritt, rechnet mit einem weiteren Anwachsen der Klagewelle gegen Daimler. Vor allem auch vor seinem Heimatgericht in Stuttgart.
Was sollten Betroffene nun tun?
Die in Stuttgart ansässige Fachanwaltskanzlei ESER empfiehlt den betroffenen Verbrauchern sich anwaltlich informieren zu lassen.
Für die Kontaktaufnahme reicht es aus, eine E-Mail mit dem persönlichen Angaben an die Fachanwaltskanzlei Eser zu senden.
info@eser-law.de
Bei einer erfolgreichen Schadensersatzklage geben Sie das Fahrzeug an den Hersteller zurück und erhalten dafür den Kaufpreis erstattet. Abzüglich der gefahrenen Kilometer.
Kostenfreie und unverbindliche Information über Rechte! Keine Massenabfertigung! Individuelle Betreuung!
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser aus Stuttgart, vertritt mit seinem Team bundesweit über hunderte Daimler- Besitzer außergerichtlich und gerichtlich vertritt.
Die Kanzlei Eser verfügt seit über 16 Jahren Erfahrung im Verbraucherrecht und im Umgang mit Rechtschutzversicherern. Für die betroffenen Dieselfahrer werden auch die Deckungsanfragen bei den Rechtschutzversicherern gestellt. Zahlreiche Geschädigte konnten so bereits Deckungsschutz erhalten.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Eser Rechtsanwälte werden seit mehr als 16 Jahren als Verbraucherschutzkanzlei überwiegend auf den Gebieten des Verbraucher- sowie Kapitalanlage- und Bankrechts tätig. Bundesweit erfolgt die Vertretung von geschädigten Dieselbesitzern sowie Anlegern.
Der Gründer und Inhaber der Anwaltskanzlei, Herr Rechtsanwalt Kemal Eser, ist zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über eine langjährige Expertise im Bereich des Anlegerschutzes und des Kapitalmarktrechtes.
Neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt lehrt Herr Eser seit mehreren Jahren auch als Lehrbeauftragter an der Duale Hochschule Baden-Württemberg im Fachbereich Finanzdienstleistungen. Hauptsitz Stuttgart:
Lange Str. 51, D-70174 Stuttgart / Germany
Tel.: +49-(0)711 / 217 235-0; Fax.: +49-(0)711 / 217 235-99
www.eser-law.de
Datum: 25.06.2021 - 16:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1913922
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: RA Eser
Stadt:
Stuttgart
Telefon: 0711/2147235-0
Kategorie:
Rechtsberatung (gewerblich)
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 25.06.2021
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