ATADUmsG: Regierung setzt Anti-Steuervermeidungsrichtlinie um
ID: 1913874
Das Kernstück: Neuerungen bei der Wegzugsbesteuerung
Steuerpflichtige sind mobiler denn je. Bereits vor dem Gesetz verlangte das Finanzamt Steuern, wenn
eine Privatperson mindestens zehn Jahre in Deutschland der unbeschränkten Steuerpflicht unterlag,
sie unternehmerische Beteiligungen an in- oder ausländischen Kapitalgesellschaften hielt und
in Deutschland die unbeschränkte Steuerpflicht durch Wegzug oder Wohnsitzaufgabe endete.
Die Wegzugsbesteuerung griff aber auch zum Beispiel dann, wenn jemand Anteile an einen nicht in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtigen verschenkte oder die Ansässigkeit nach einem Doppelbesteuerungsabkommen wechselte.
Ein Beispiel zur Wegzugsbesteuerung
Unternehmer Müller lebte bisher in Deutschland. Er möchte nach Österreich ziehen. Er ist zu 60 Prozent an einer GmbH beteiligt. Durch die Aufgabe seines Wohnsitzes in Deutschland endet hier seine unbeschränkte Steuerpflicht. Den Wegzug nach Österreich betrachtet das deutsche Steuerrecht als Verkauf seiner GmbH-Beteiligung. Obwohl Unternehmer Müller tatsächlich keine Beteiligung verkauft hat und kein Geld bekommt, soll er also Steuern zahlen. Bei Umzügen ins EU-/EWR-Ausland ließ sich die Steuer bisher unbefristet, zinslos und ohne Sicherheiten zu bieten stunden. Zieht Unternehmer Müller wieder zurück nach Deutschland, muss er keine Steuern zahlen.
Was ändert sich jetzt bei der Wegzugsbesteuerung?
Bei Wegzug ins EU-/EWR-Ausland lässt sich die Steuer nicht mehr wie bisher stunden. Es lässt sich nur noch eine zinsfreie Ratenzahlung in sieben gleich hohen Jahresraten beantragen, normalerweise allerdings nur gegen Sicherheitsleistung, wie zum Beispiel Bürgschaften, Grundschulden oder Verpfändung von Wertpapieren.
Aus den zehn Jahren unbeschränkte Steuerpflicht werden sieben Jahre unbeschränkte Steuerpflicht in den letzten zwölf Jahren.
Bisher konnte die Wegzugsbesteuerung rückwirkend entfallen, wenn die Person innerhalb von fünf Jahren nach Deutschland zurückkehrte. Für EU-/EWR-Fälle gab es keine zeitliche Begrenzung. Die neue Regelung vereinheitlicht die Frist auf sieben Jahre ? unabhängig vom ausländischen Aufenthaltsstaat ? und ermöglicht weiterhin eine Verlängerung um weitere fünf Jahre, sodass eine Rückkehr jetzt bis zu zwölf Jahre nach dem Wegzug möglich ist.
?Vor allem für Steuerpflichtige, die ins EU-/EWR-Ausland ziehen, sind die Neuregelungen größtenteils negativ. Die bisher sehr günstige Stundungsregelung fällt weg. Plant der Steuerpflichtige zurückzuziehen, muss er jetzt außerdem die einheitlich geltenden Fristen im Auge behalten?, sagt Ecovis-Steuerberaterin Marion Dechant in München.
Betriebsausgabenabzug: Hybride Gestaltungen vermeiden
Das Gesetz soll hybride Gestaltungen über Staatsgrenzen hinweg vermeiden. Von einer hybriden Gestaltung spricht man,
wenn sich die gleichen Betriebsausgaben in mehreren Ländern berücksichtigen lassen oder
wenn sich Betriebsausgaben abziehen lassen, obwohl die entsprechenden Einnahmen steuerfrei sind.
Um das zu vermeiden, schränkt das Gesetz jetzt für verschiedene Situationen den Betriebsausgabenabzug ein.
Zudem hat der Gesetzgeber die Besteuerung von Beteiligungseinkünften und die Hinzurechnungsbesteuerung neu geregelt.
Das Gesetz tritt, bis auf einige Ausnahmen, am Tag nach der Verkündung in Kraft.
?Dem Gesetzgeber ist die internationale Steuervermeidung ein Dorn im Auge. Deswegen hat er heute mit dem Gesetz die ATAD-Richtlinie umgesetzt, die alle EU-Staaten umsetzen müssen?, sagt Steuerberaterin Marion Dechant.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 25.06.2021 - 14:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1913874
Anzahl Zeichen: 4148
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Finanzwesen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 366 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ATADUmsG: Regierung setzt Anti-Steuervermeidungsrichtlinie um"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die Mittelstandsberatungen Ecovis und RTS werden ab dem 1. Januar 2025 untereinem gemeinsamen Markendach auftreten. Damit stärken sie ihre Präsenz und Expertise in Südwestdeutschland und bieten ihren Mandanten ein erweitertes Leistungsspektrum. Während RTS-Mandanten künftig Zugang zu einem der
Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht: Wann gilt ein Verpächter als Landwirt- ...
Wenn Eigentümer Grundstücke an Nichtlandwirte verkaufen wollen, können Landwirte ein Vorkaufsrecht geltend machen. Wer jedoch im Sinne des Gesetzes als Landwirt gilt, ist immer wieder Gegenstand verschiedener gerichtlicher Auseinandersetzungen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt
Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Verlängerung der Erleichterungen bis 2028 ...
Die Bundesregierung hat die Tarifermäßigung bis 2028 verlängert und schafft damit Entlastung für die Landwirtschaft. Sie reagiert damit auf die Proteste der Landwirtinnen und Landwirte im vergangenen Winter gegen die geplante Streichung der Agrardiesel-Vergünstigung. Was die Maßnahmen für lan
Weitere Mitteilungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Geschäftsklima der deutschen Zulieferer auf Rekordniveau ...
Laut Ifo-Institut festigt sich der aktuelle Boom der deutschen Zulieferindustrie weiter. Seit dem Tiefpunkt vor einem Jahr zeigt die Tendenz bei der Einschätzung der aktuellen Geschäftslage in die gleiche Richtung. Der saisonbereinigte Saldo von positiven und negativen Beurteilungen legt im Juni u
Millennial Lithium vergrößert seine Liegenschaft um rund 10 %! ...
Sehr geehrte Leserinnen und Leser, deshalb ist mit einem deutlich höheren Rohstoffbedarf in den kommenden Jahren zu rechnen. Hinzu kommt, dass die Nachwehen der Pandemie bestimmte Rohstoffe noch länger begleiten werden. Das wird vermutlich auch bei dem wichtigen Batteriemetall Lithium der Fall sei
Lakewood verstärkt das Team um hoch erfahrenen Bergbauspezialisten ...
Lakewood Exploration (CSE LWD / WKN A3CN1X) ist noch nicht lange an der Börse und vielen Rohstoffanlegern vermutlich noch kein Begriff. Doch das dürfte sich in den kommenden Wochen und Monaten ändern, nachdem man jetzt die Übernahme von Silver Hammer Mining und deren ehemals produzierender Silve
Lucapa Diamond: Diamantauktion in Angola bringt mehr als 21 Mio. USD ein ...
Das ist nun wirklich ein Zeichen, dass der Markt für qualitative hochwertige Diamanten sich erholt und die Edelsteine von der Lulo-Mine der australischen Lucapa Diamond Company (WKN A0M6U8 / ASX LOM) stark gefragt sind! Wie die Gesellschaft nämlich meldete, konnte man sieben 2021 entdeckte Lulo-Di




