Verbraucherverträge werden fairer

Verbraucherverträge werden fairer

ID: 1914625
(LifePR) - Verbraucherverträge wie z. B. die von Fitnessstudios, Streaming-Diensten oder Mobilfunkanbietern dürfen nur noch eine Laufzeit von maximal einem Jahr haben. Ist die Vertragslaufzeit länger, ist sie nach Auskunft der ARAG Experten nur noch dann wirksam, wenn dem Verbraucher gleichzeitig auch ein Angebot über einen Einjahres-Vertrag mit gleicher Leistung unterbreitet wird. Dieser darf im Monatsdurchschnitt nicht mehr als 25 Prozent teurer sein als der Vertrag mit der längeren Laufzeit. Gleichzeitig dürfen sich Verträge nur noch dann über drei Monate bis zu einem Jahr automatisch verlängern, wenn der Kunde rechtzeitig auf Kündigungsmöglichkeiten hingewiesen wird. Zudem wurde die Kündigungsfrist auf einen Monat verkürzt, bisher betrug sie drei Monate.

Auch bei Energielieferverträgen wurden die Verbraucherrechte gestärkt: Künftig bedarf es der einfachen Textform, wenn Energielieferanten oder -verträge gewechselt werden, damit der Vertrag wirksam zustande kommt. Damit sollen nach Auskunft der ARAG Experten Verbraucher vor telefonisch aufgedrängten Lieferanten- oder Vertragswechseln im Energiesektor geschützt und ihre Position im Streitfall gestärkt werden. Auch die Kündigung eines solchen Vertrages ist nur noch in Textform möglich.

Mietspiegel-Pflicht auch für kleinere Städte

In einer weiteren Reform hat der Bundestag letzte Woche beschlossen, dass Städte und Gemeinden bereits ab einer Einwohnerzahl von 50.000 einen Mietspiegel erstellen müssen. Damit sollen nach Auskunft der ARAG Experten Mieter besser vor überzogenen Mieterhöhungen geschützt werden. Der Mietspiegel zeigt, welche Miete für vergleichbaren Wohnraum gezahlt werden muss und dient Mietern und Vermietern als Orientierungsmittel für eine ortsübliche Vergleichsmiete.



Ab 1. Juli keine Home-Office-Pflicht mehr

Da das Infektionsgeschehen rückläufig ist und die Zahl der Corona-Neuinfektionen stetig sinkt, hat das Bundeskabinett nach Auskunft der ARAG Experten beschlossen, die Pflicht zum Home-Office aufzuheben. Dazu wird die Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 1. Juli angepasst. Verpflichtungen zum zweiwöchentlichen Testangebot in Unternehmen und die Einhaltung der Hygiene-Regeln bleiben bestehen. Auch das freiwillige Arbeiten im Home-Office bleibt weiterhin möglich.

Steuer für Online-Poker und virtuelle Automatenspiele

Für öffentliche Lotterien müssen Spieler eine Lotteriesteuer von 20 Prozent zahlen. Bei Sport- oder Rennwetten sind nach Auskunft der ARAG Experten 5,3 Prozent Steuer fällig, die sich hierbei nach dem jeweiligen Spieleinsatz abzüglich der Steuer richtet. Nach einer Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages sollen ab 1. Juli auch Online-Poker und virtuelle Automatenspiele mit diesem Satz besteuert werden. Auch da wird der jeweilige Spieleinsatz als Bemessungsgrundlage herangezogen. Die steuerrechtlichen Änderungen sollen vor allem die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages unterstützen: einerseits die bislang illegalen Spielangebote zu legalisieren und andererseits dazu beizutragen, Spielsucht und das Negativ-Image des Spielbetriebs zu bekämpfen. Der Bundesrat hatte dem Gesetzesbeschluss letzte Woche zugestimmt.

Tourismus-Wegweiser zur Urlaubsplanung

Der Tourismus-Wegweiser gibt einen schnellen und detaillierten Überblick über das verfügbare touristische Angebot in Deutschland. In einer Übersicht des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes erfahren Touristen, welche aktuellen, relevanten Regelungen in Deutschland gelten. In 34 Rubriken wird die aktuelle Lage in den einzelnen Bundesländern erklärt. So erfahren Urlauber mit einem einfachen Klick, ob und zu welchen Bedingungen beispielsweise Bars geöffnet haben, wo Freibäder besucht werden können oder in welchen Bundesländern Musikfestivals und Co. erlaubt sind. Das Internetangebot wurde nach Auskunft der ARAG Experten speziell für den Bedarf von Reisenden sowie für die Tourismuswirtschaft entwickelt, um auf die Auswirkungen Corona-Pandemie zu reagieren.

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Datum: 29.06.2021 - 10:46 Uhr
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