Home Office ohne Erlaubnis des Arbeitgebers kann zur Kündigung führen
ID: 1915098
Wenn Arbeitnehmer nun jedoch ohne Erlaubnis ihres Arbeitgebers weiterhin von zu Hause arbeiten, riskieren sie eine Abmahnung oder gar fristlose Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses. Auch wenn sie ihre Arbeit weiterhin von zu Hause erledigen.
"Jeder Arbeitnehmer muss an seinen Arbeitsplatz im Betrieb zurückkehren, wenn der Arbeitgeber dies anordnet - auch inmitten der Corona-Pandemie", sagt Alicia von Rosenberg, Arbeitsrechtlerin aus Berlin. "Es sei denn, der Gesetzgeber kommt aufgrund einer veränderten Pandemie-Lage zu dem Schluss, erneut Sonderregelungen zu erlassen."
Home Office kann übrigens weder vom Arbeitnehmer, noch vom Arbeitgeber einseitig beschlossen oder angeordnet werden. Die Erledigung der Arbeit von zu Hause muss letztlich immer von beiden Parteien einvernehmlich vereinbart werden.
Arbeitnehmer, die nun eine erste Abmahnung oder Kündigung erhalten haben, sollten sich rasch über ihre Rechte aufklären lassen. Denn nach Zugang einer Kündigung hat man nur drei Wochen Zeit, sich dagegen juristisch zu wehren. Lässt man diese Frist verstreichen, ist der Arbeitsplatz in fast allen Fällen endgültig verloren.
Weitere Informationen dazu unter: https://www.kuendigung.berlin/fristen
Pressekontakt:
Rechtsanwältin Alicia von Rosenberg
Kleine Rosenthaler Str. 9
10119 Berlin
kontakt@kuendigung.berlin
https://www.kuendigung.berlin
T +49 30 236 090 38
Original-Content von: Rechtsanwältin Alicia von Rosenberg, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.06.2021 - 12:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1915098
Anzahl Zeichen: 1739
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Arbeit
Diese Pressemitteilung wurde bisher 311 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Home Office ohne Erlaubnis des Arbeitgebers kann zur Kündigung führen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rechtsanw (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).