Corona-Bonus: Auch für Mitarbeiter in der Landwirtschaft bis 31.03.2022

Corona-Bonus: Auch für Mitarbeiter in der Landwirtschaft bis 31.03.2022

ID: 1915243
(PresseBox) - Auch Landwirte können den Corona-Bonus nutzen und diesen als Belohnung an ihre Mitarbeitenden zahlen. Dafür haben sie bis 31. März 2022 Zeit.

Was ist der Corona-Bonus?

Landwirte dürfen ihren Mitarbeitenden 1.500 Euro Corona-Bonus zahlen. Das geht, wenn sie ihn zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren und er die Folgen der Corona-Krise abmildern soll. Für Landwirte selbst ist er sozialabgabenfrei, für die Mitarbeitenden lohnsteuerfrei. Die Frist zur Auszahlung ist der 31. März 2022.

Wie ist der Corona-Bonus zu zahlen?

Landwirte können den Bonus einmalig auszahlen. Wer ihn bereits gezahlt hat, darf das nicht nochmal tun. Aber: Landwirte können den Corona-Bonus beliebig oft splitten, also beispielsweise 750 Euro im Juli 2021 und 750 Euro im Februar 2022 auszahlen.

Tipp: Corona-Bonus auch für Minijobber

?Besonders interessant für Landwirte ist, dass nicht nur Vollzeitkräfte, sondern auch Minijobber den Bonus bekommen können?, sagt Ecovis-Steuerberater Michael Sporrer in Straubing.

Eine Übersicht, über alle Bedingungen des Corona-Bonus, finden  Sie in unserer Pressemitteilung.

Michael Sporrer, Steuerberater bei Ecovis in Straubing



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Handel mit Sibanye-Stillwater Wertpapieren durch ein Verwaltungsratsmitglied und leitende Angestellte Führt der Verkauf der Hofstelle zur Zwangsbetriebsaufgabe-
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 30.06.2021 - 17:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1915243
Anzahl Zeichen: 1458

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Finanzwesen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 554 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Corona-Bonus: Auch für Mitarbeiter in der Landwirtschaft bis 31.03.2022"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z