Aufklärungsquote gleich Null - NRW versagt im Kampf gegen die Artenschutzkriminalität
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Durch die Arbeit der Stabsstelle wurden bis 2018 zahlreiche Artenschutz-Großverfahren in NRW ins Rollen gebracht und mehr als 40 Wilderer, Giftleger, Vogelfänger und Tierhändler zu teilweise hohen Geldstrafen verurteilt. Seit der Auflösung der Stabsstelle liegt die Anzahl der Verurteilungen in diesem Bereich in NRW bei Null. Die von Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) in der letzten Woche gegenüber der dpa vorgenommene Bewertung, sie sei mit der Aufstellung ihres Hauses beim Thema Umweltkriminalität "sehr zufrieden", ist vor diesem Hintergrund völlig unverständlich. "Polizei und Justiz sind mit dem Vollzug des komplizierten Naturschutzrechts sowohl fachlich als auch personell total überfordert. Die Folge ist, dass bei fast allen Fällen der letzten Jahre nicht alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft und Verfahren reihenweise eingestellt wurden", berichtet Axel Hirschfeld. Dazu kommt, so der Biologe, dass praktisch alle bekannt gewordenen Strafverfahren nach Hinweisen von Zeugen oder Anzeigen von Verbänden eingeleitet worden sind. Proaktive behördliche Maßnahmen wie Kontrollen bekannter Problemgebiete oder das Überwachen von illegalen Fallen fänden nicht statt.
Das Komitee und andere Naturschutzverbände fordern deshalb die Wiedereinrichtung der aufgelösten Stabsstelle als Schnittstelle zwischen Zeugen von Artenschutz-Delikten und den Strafverfolgungsbehörden. Außerdem müssten Polizeibeamte in Zukunft besser geschult und Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften zur Verfolgung von Umweltdelikten eingerichtet werden. Die Naturschützer verweisen darauf, dass es in praktisch allen anderen EU-Mitgliedsstaaten spezialisierte Umweltpolizei-Einheiten gibt. "Wir fordern Ministerpräsident Armin Laschet auf, umgehend Reformen einzuleiten und sicherzustellen, dass Straftaten im Bereich Artenschutz in NRW in Zukunft wieder konsequent verfolgt und angemessen sanktioniert werden können".
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Datum: 01.07.2021 - 10:00 Uhr
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